Donker Curtius van Tienhoven

[253] Donker Curtius van Tienhoven, Willem Bondewyn, geb. 1778 in Herzogenbusch, studirte die Rechte, prakticirte in Haag u. Dortrecht u. war von 1800–10 Mitglied des Obergerichtshofes von Südholland; 1813 rief er in Dortrecht zuerst den Prinzen von Oranien zum Souverain der Niederlande aus, wurde Districtscommissär u. dann Generalcommissär, nahm als solcher Breda u. Nordbrabant für Oranien in Besitz, wurde 1825 Mitglied der Generalstaaten für Südholland u. wurde von da an jedes Mal neu gewählt. 1828 gehörte er zu der Reorganisationscommission für den höheren Unterricht u. 1830, nach dem belgischen Aufstande, zu der Commission, welche zur Theilung u. Regulirung der beiden Theile des Königreichs niedergesetzt wurde. 1831 wurde er Präsident des ersten Gerichtshofes in Haag u. st. 1843 als Vicepräsident des Hohen Rathes der Niederlande. D. schr.: Beiträge zur Kenntniß des Wasserstaates in Holland, 1819; Prüfung u. Widerlegung des 1829 vorgelegten bürgerlichen Strafgesetzentwurfes, 1829; Opinions sur le code de commerce, 1826.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 253.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: