Gelnhausen

[117] Gelnhausen, 1) Kreis in der kurhessischen Provinz Hanau; 8 QM. u. 32,000 Ew.; 2) Amt u. 3) Stadt hier, an dem rechten Kinzigufer u. dem Dieterichberg, ehemals freie Reichsstadt; Hauptkirche mit schiefgelegten Thürmen; die Burg G. (s. unt.) auf einer Kinziginsel, mit den Trümmern einer alten kaiserlichen Pfalz Friedrichs I. Barbarossa; 4200 Ew. Wappen: ein schwarzer Querbalken im silbernen Felde. – G. ist eine alte Stadt; sie war Reichsstadt u. 1186 hielt Friedrich I. hier einen Reichstag (s.u. Zehnt); 1349 verpfändete sie Kaiser Karl IV. an den Grafen Günther von Schwarzburg u. den Grafen von Hohenstein-Klettenberg; 1432 übernahm Schwarzburg das Pfand allein. u. verkaufte es an Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz u. Graf Reinhard von Hanau-Münzenberg. Die Pfandherren wollten der Stadt die Reichsunmittelbarkeit nehmen u. belagerten dieselbe 1708, doch wurde die Belagerung aufgehoben, aber erst 1734 wurde G. für Reichsstadt erklärt. 1736 kam durch das Aussterben der Grafen von Hanau deren Antheil an Hessen, welches 1746 auch den pfälzischen Theil erkaufte, u. seitdem im Besitz der ganzen Pfandschaft, 1803 G. zu Erbeigenthum erhielt. Hier 29. Oct. 1813 Gefecht zwischen Österreichern u. Franzosen; am 1. Nov. 1850 wurde G. in den hessenschen Wirren von den Baiern besetzt. 4) Die Burg G., vom Kaiser Friedrich I. gebaut u. öfter bewohnt, wurde bei Friedrichs Zug nach Italien Burgmännern übergeben, die dann ein dem Friedberger ähnliches u. 1366 mit gleichem Rechte begabtes Burgregiment stifteten, das von einem Burggrafen, zwei Baumeistern u. zehn Beisitzern geführt wurde. Das Burggericht war noch angesehener, als das Friedberger, 1472 wurde es sogar vom kaiserlichen Kammergericht befreit. 1349 wurde die Burg mit der Stadt verpfändet, s. ob. Im Dreißigjährigen Kriege, wo die Anzahl der Ganerben sehr groß war, wurde die Burg von den Schweden belagert u. die zum Burggericht gehörigen Reichsgerichte demselben entzogen, weshalb das Burggrafenamt aufhörte u. außer den zwei Baumeistern nur noch etliche Regimentsburgmänner das Gericht bildeten. Der größte Theil der Burg blieb in Trümmern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 117.
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