Gordianus

[473] Gordianus, 1) M. Antonius (Antoninus), G. Africanus, Sohn des Mettius Marullus[473] u. der Ulpia Gordiana, ein gebildeter Mann u. selbst Dichter, war erst Ädilis, dann Prätor u. 229 n. Chr. Consul, darauf Proconsul in Afrika, wo er sich die allgemeine Liebe der Provincialen erwarb, u. wurde im April 238, obgleich schon 80 Jahre alt, von seinen Legionen gegen Maximinus Thrax zum Kaiser ausgerufen u. vom Senat anerkannt; er wählte seinen Sohn 2) M. Antonius G. II. zum Mitregenten, wurde aber schon im Juli von Maximins Statthalter Capellianus geschlagen; der Sohn blieb, der Vater tödtete sich. Er war ein schöner u. begabter, aber weichlicher Mann. Der Senat erklärte die Consuln Balbinus u. Pupienus zu Kaisern u., auf Verlangen des Volkes, den Tochtersohn des älteren G., 3) M. Antonius G. III. Pius Felix, obgleich erst 16 Jahre alt, zum Cäsar; nach Ermordung der beiden Kaiser wurde G. selbst Kaiser. Anfangs von unredlichen Menschen verführt u. betrogen, wurde er seit 241 von seinem Schwiegervater Misitheus mit Klugheit gelenkt. Doch dieser st. 243, u. der an dessen Stelle als Praefectus praetorio gewählte Philippus Arabs drängte sich G. als Mitregenten auf u. ließ ihn 244 hinrichten, s. Rom (Gesch.). G. führte glückliche Kriege in Osten gegen die Gothen, Sarmaten u. Perser u. ging über den Euphrat. Unter seinen vielen Gesetzen ist das wichtigste die Constitutio gordiana, welche den Soldaten das Recht ertheilte, nie mehr aus einer angetretenen Erbschaft an die Gläubiger des Verstorbenen bezahlen zu müssen, als die Erbschaft reicht. Vgl. Baumann, De vita et constitutione Gordiani III imp., Lpz. 1792 f.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 473-474.
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