Heinrichsorden

[199] Heinrichsorden, königlich sächsischer Militärorden, von August III., König von Polen u. Kurfürst von Sachsen, an seinem Geburtstag, den 7. October (od. richtiger den 7. November) 1736, in Hubertsburg gestiftet, zur Belohnung für Offiziere, welche sich im Kriege ausgezeichnet hatten; Zeichen: achteckiger, rothemaillirter Stern, auf dessen einer Seite in der Mitte das Bild des Kaisers Heinrich II., an der Ecke A. III. R., zwischen den Spitzen der polnische Adler, auf der anderen Seite in der Mitte die Devise: Pietate et bellica virtute (durch Treue u. Tapferkeit) u. an den Ecken die Kurschwerter; Band hochroth mit silberner Einfassung, um den Hals. Prinz Xaver von Sachsen erneuerte ihn am 4. September 1768 für drei Klassen; neue Insignien: ein goldenes achtspitziges Kreuz mit breiter weißer Einfassung, zwischen den vier Flügeln grüne Rauten; auf dem runden Mittelschild steht auf gelbem Grund Kaiser Heinrich II., geharnischt im kaiserlichen Schmuck u. daneben die Worte: S. Henr. Um ihn herum auf der blauen Einfassung des Schildes, seit der Erhebung des Kurfürsten von Sachsen zum König 1807: Frid. Aug. D. G. Rex Sax. Instauravit. Auf der Umseite des Mittelschildes das sächsische Wappen u. in blauer Einfassung die Umschrift: Virtuti in bello (für Tapferkeit im Kriege). Über dem Kreuz eine goldene Königskrone. Neu begründet wurde der Örden am 23. December 1829 u. hat jetzt vier Klassen: Großkreuze, Commandeurs erster u. zweiter Klasse u. Ritter. Die Großkreuze tragen das Zeichen an einem handbreiten, himmelblauen Band mit citrongelber Einfassung über die rechte Schulter nach der linken Hüfte, u. dabei auf der linken Brust einen achtspitzigen, goldenen Stern, mit der Vorderseite des Ordenszeichens in der Mitte u. von den Worten: Virtuti in bello umgeben. Die Commandeurs haben einen kleineren Bruststern. Bei den Rittern hängt das Zeichen noch kleiner an einer Bandschleife im Knopfloch. Eine fünfte Klasse bildet die 1793 gestiftete silberne Verdienstmedaille.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 199.
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