Knochenpräparation

[614] Knochenpräparation, Inbegriff von alle dem, was mit Knochen aus Leichen vorzunehmen ist, um dieselben zum Unterricht in der Osteologie u. überhaupt zur Bereitung künstlicher Skelette vorzubereiten. Dies erfolgt durch a) Abtrennung der weichen Theile; b) Zerstückelung des meist nur noch durch Bänder zusammengehaltenen Gerippes; c) Abscheidung der noch mit den Knochen in Verbindung gebliebenen Theile durch Maceration. Man legt hierzu die geschiedenen Theile in so viel Wasser, als zur Bedeckung nöthig ist, gießt täglich das gebrauchte Wasser ab u. neues zu, so lange es sich noch blutig zeigt. Hierauf überläßt man die Knochen der Fäulniß, indem man sie in demselben Wasser liegen läßt, die Ablösung der noch übrigen ligamentösen Theile, wozu, nach Verschiedenheit der Jahreszeit, Witterung, des Ortes etc., 3–6 Monate erfordert werden; d) Reinigen der Knochen. Man schabt die nun leicht sich lösenden Rückstände von Bändern u. Flechsen, nebst der Knochenhaut, ab (wozu ein eigenes meißelartiges Instrument, Knochenhautschaber, dient), läßt die Knochen noch einige Tage in reinem Wasser liegen u. bringt sie dann, nachdem man sie abgewaschen hat, in Kalkwasser od. Kalilauge, läßt sie darin noch etwa eine Woche, worauf man sie, nachdem man sie nochmals in reinem Wasser gewaschen hat, an der Luft trocknen läßt; e) man setzt die Knochen auf mit Löchern u. Leisten versehene Breter u. übergießt sie mit Wasser, legt sie auch wohl des Nachts in Kalilauge od. Kalkwasser, od. übergießt sie mit Seewasser.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 614.
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