Langenn

[106] Langenn, Friedrich Albert von L., geb. den 26. Jan. 1798 in Merseburg, studirte seit 1816 in Leipzig Jurisprudenz u. Geschichte, habilitirte sich 1820 als akademischer Docent in Leipzig, wurde 1822 Oberhofgerichtsrath daselbst, 1823 Appellationsrath in Dresden, 1829 Hof- u. Justizrath, 1831 provisorischer Regierungscommissär für die Stadt u. Universität Leipzig, ging 1835 als Erzieher des Prinzen Albert (ältesten Sohnes des damaligen Prinzen [jetzigen Königs] Johann) nach Dresden, entwarf 1836 das Gesetz über das Verfahren vor dem Staatsgerichtshofe, wurde 1837 von der ersten Kammer zum Mitglied des Staatsgerichtshofes gewählt, 1838 Geheimrath, Mitglied des Staatsraths, 1845 Wirklicher Geheimer Rath u. Director im Justizministerium u. ging in diesem Jahre als königlicher Commissär nach Leipzig zur Untersuchung des Augustaufstandes; 1850 wurde er bei dem Mecklenburger Verfassungsstreit zum Obmann gewählt. Seit 1849 ist er Erster Präsident des Oberappellationsgerichts zu Dresden; er schr.: Leben Herzogs Albrechts des Beherzten, Lpz. 1838; Moritz, Herzog u. Kurfürst zu Sachsen, ebd. 1841, 2 Bde.; Züge aus dem Familienleben der Herzogin Sidonie, Dresd. 1852; Christoph v. Carlowitz, Lpz. 1854; gab mit Kori: Praktische Erörterungen aus Civilrecht u. Proceß, Dresd. 1829–1833, 3 Bde., heraus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 106.
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