Leutkirch

[320] Leutkirch, 1) Oberamt im württembergischen Donaukreis, 8,4 QM.; Rindvieh- u. Pferdezucht; Ackerbau (Flachs); Holz; 22,430 Ew.; war früher Reichsgrafschaft, wurde 1805 u. 1806 zwischen Baiern u. Württemberg getheilt u. kam 1810 ganz an Württemberg; 2) Stadt darin, an der Eschach, Sitz mehrerer Bezirksstellen; Hospital; Leinwandweberei, Mousselinstickerei; Flachshandel; Viehzucht; 2340 Ew. L. wurde 1293 freie Reichssladt u. litt wiederholt durch Feuersbrünste (namentlich 1842). In der Nähe die, im engern Sinne 150 Morgen, im weitern Sinne aber einen District von mehreren Stunden begreifende Leutkircher Heide, deren Bewohner (freie Leute auf der Leutkircher Heide) unmittelbare Reichsbürger waren, verschiedene Privilegien besaßen, namentlich auch (seit 1204) ihr eigenes Gericht hielten. Nachdem die Sitzungen unter freiem Himmel aufgehört hatten, erweiterte man die Gerichtsbarkeit u. wurden die Ländgerichte abwechselnd in Lindau, Ravensburg u. Wangen (u. statt der beiden erstern später in Altdorf u. Isny) gehalten, welche deshalb Malstädte hießen. Im Jahre 1415 wurden die Bewohner der Leutkircher Heide (mit 39 Dörfern, Weilern u. Höfen) der Landvogtei Schwaben untergeordnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 320.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika