Hospitāl

[553] Hospitāl (v. tat.), 1) in Klöstern die Herberge für Fremde, meist doppelter Art, für vornehme u. geringe Reisende u. Pilger; außerhalb der regulirten Orte. Die Aufsicht darüber hatte der Hospitalarĭus (Peregrinarius). 2) Eignes für Aufnahme u. Verpflegung von Kranken gestiftetes Haus, worin Hospitaliter u. Hospitaliterinnen das Regiment führen u. alle Dienste verrichten. 3) Ein zur Aufnahme u. Versorgung von Nothleiden den eingerichtetes Gebäude. 4) (Spital, Noso comium), jetzt Einrichtung, entweder als Zufluchtsort alter Personen, wo diese, mit od. ohne Zuschuß od. Capitaleinlage, den Rest ihres Lebens mit Andern in Gemeinschaft zubringen; od. um Kranke aufzunehmen, welche der ärztlichen Pflege entrathen, auch hier mit od. ohne Zuschuß zu den Verpflegungskosten. Unter Aufsicht des Staats stehende Anstalten für andere Nothleidende, in bes. dazu errichteten Gebäuden, bekommen als Findelhäuser, Irrenhäuser etc. eigene Namen. Gegenwärtig entrathet kaum eine Stadt eines H-s, bes. für gebrechliche Alte, od. als Siechenhaus zur Aufnahme von an langwierigen od. auch unheilbaren Krankheiten leidenden dürftigen Personen; auch wohl Armenhospitäler für Arme, welche die Verpflegungskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Militärhospitäler sind bestimmt zur Aufnahme des kranken Militärs, an Orten, wo stehende Besatzung ist, in Kriegszeiten aber an dazu nach Umständen eingerichteten Orten als Feldhospitäler u. sogenannte Fliegende Hospitäler (Ambulancen), letztere eine Abtheilung Wundärzte u. zum Transport der Verwundeten eingerichtete Wagen, welche der Armee bei allen Bewegungen u. vorzüglich auf das Schlachtfeld folgen, u. welche für den ersten Augenblick, die Feldhospitäler für die Verpflegung der leicht transportablen, die Haupthospitäler, welche sich weiter rückwärts befinden, für die Verwundeten u. Kranken, welche den Transport ertragen können, sorgen; Schiffshospitäler für Seeleute (s. Hospitalschiff) u.a. Vgl. Schneider, Über Einrichtung von Krankenhäusern, Tübingen 1838; Thorr, Darstellung der baulichen u. inneren Einrichtungen[553] eines Krankenhauses, München 1847; Dietl, kritische Darstellung europäischer Krankenhäuser (in der Zeitschrift der Wiener Ärzte, Jahrg. 1852).

Bei den Alten gab es keine Hospitäler in dem Sinne, wie bei uns, weder als Kranken- noch als Armenhäuser od. zur Aufnahme alter pflegebedürftiger Personen. Denn die Hospitalia der Römer waren rechts u. links am Haupthause angebaute Haustheile od. kleine Häuser, worin Fremde als Gastfreunde aufgenommen u. bewirthet wurden. Eben solche Häuser od. Anstalten waren in Griechenland die Xenodocheia (Xenokomeia). Wer wegen seiner Verdienste um den Staat eine öffentliche Unterstützung von Geld od. durch Speisung erhielt, mußte für seine Wohnung selbst sorgen. Was man mit unsern Hospitälern als Krankenhäusern vergleichen kann, sind die früher schon für kreisende Weiber von Delos auf der Insel Rhene erbauten öffentlichen Häuser u. die Gebäude, welche später bei den Asklepiostempeln für die dahin kommenden u. Heilung suchenden Kranken erbaut wurden, denn früher mußten diese unter freiem Himmel bleiben. Ein solches ließ Antoninus Pius in Epidauros bauen, u. wahrscheinlich war eine solche Anstalt auch in Rom bei dem Äsculaptempel auf der Tiberinsel, denn dahin wurden kranke Sklaven von ihren Herren zur Heilung gebracht. Als eine Art H. für Arme u. Alte erklären einige den Tempel des Jupiter Hospitalis u. die Taberna meritorum in Rom, letztere namentlich für Invaliden. Hospitäler als Verpflegungsanstalten für Arme u. Kranke sind ein Werk des Christenthums, u. schon in der frühesten christlichen Zeit gab es bei den Gemeinden solche Anstalten in besondern Gemeindehäusern, denn 325 n. Chr. wurden auf dem Concil zu Nikäa schon Eigenschaften u. Pflichten der Hospitalmeister bestimmt u. damals von der Errichtung von Hospitälern durch Christen als einer ganz gewöhnlichen Sache gesprochen. Die Christen ahmte darin auch der Kaiser Julianus nach. Aber das erste berühmte H. war das 370–380 zu Cäsarea von dem kappadokischen Metropoliten Basilios dem Großen erbaute (Basiliade), das von großem Umfang war u. von dem Kaiser Valens reich dotirt wurde. Dem zu Cäsarea folgte das von Johann Chrysostomos zu Constantinopel von seinen Einkünften erbaute H., u. nachher viele andere. Im 9. Jahrh. zählte Rom allein 24 Hospitäler, u. im Morgenlande wurden sie immer zahlreicher, je häufiger Wallfahrten nach dem Gelobten Lande gemacht wurden. Gewöhnlich wurden die Hospitäler mit Klöstern verbunden, od. wenigstens in Vorstädten, an Landstraßen, in Wüsten, auf Bergpfaden etc. angelegt, wo Reisende am ehesten der Aufnahme u. Hülflose der Unterstützung bedurften. Auch verband man schon früh, bes. in Italien, mit den Kranken- u. Armenanstalten Aufnahme für Wahnsinnige. Ein Findelhaus (s.d.) wurde zuerst 787 zu Mailand, ein Lazareth zuerst vom Kaiser Leo dem Weisen um dieselbe Zeit in Constantinopel erbaut, ein Waisenhaus (Orphanotropheion) zuerst vom Kaiser Alexios I. 1090 ebenda, worin jedoch Hülfsbedürftige aller Art Aufnahme fanden. Die Aufsicht über die Hospitäler führte der Bischof, nachher die Diakonen, welche ordentliche Hospitalaufseher wurden, u. Diakonie wurde gleichbedeutend mit H. Als die Hospitäler durch die Wohlthätigkeit Reicher sehr ausgestattet waren, zogen die Cardinäle die Hospitalpflege als Pfründen an sich. In den Provinzen standen auch Weltgeistliche als Hospitalmeister den Hospitälern vor. Aber den meisten Einfluß auf die Hospitäler u. die größten Verdienste um dieselben erwarben sich die Klostergeistlichen u. regulirten Chorherrn, u. es gab ganze Orden, die sich die Hospitalpflege zum Zweck machten (s. Hospitaliter), u. mehrere Klöster, die durch Stiftungen reich geworden waren, gründeten selbst Hospitäler bei sich, u. es wurde nachher die Pflege der verschiedenen Geschlechter von Mönchen u. Nonnen besorgt. Zur Zeit der Kreuzzüge kam mit den aus denselben Zurückkehrenden der Aussatz nach dem Occident, u. dies gab Veranlassung, daß Siechenhäuser (Leprosoria), mit hohen Mauern umgeben, zur Aufnahme solcher Kranker hier erbaut wurden, deren Zahl sich so vermehrte, daß um 1220 in Frankreich allein an 2000 u. in allen christlichen Ländern an 19,000 derselben bestanden. Aus ihnen entstanden nach dem Aufhören dieser Krankheit im Abendlande seit dem 14 Jahrhundert meist Georgenspitäler u. Pesthäuser u. seit dem Bekanntwerden der Venerie seit dem 15. Jahrh. Krankenhäuser für Venerische. Seit dem 17. Jahrh. mehrten sich die Hospitäler zur Pflege für Alte, Arme u. Kranke aller Art; seit der Zeit Ludwigs XIII. wurden auch Militärspitäler u. Spitäler für Seeleute eingerichtet, u. jetzt gibt es schwerlich eine Stadt in dem cultivirten Europa, wo nicht ein od. mehrere Hospitäler wären. Die bedeutendsten Hospitäler sind das Hôtel Dieu u. das Hôtel St. Louis, beide in Paris, u. das Hôpital St. Jean in Brüssel. In neuerer Zeit hat sich um die bessere Einrichtung der Hospitäler in vielen europäischen Staaten bes. John Howard, s.d. 3) große Verdienste erworben. Vgl. De Recalde, Abrégé hist. des hôpitaux, Par. 1785

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 553-554.
Lizenz:
Faksimiles:
553 | 554
Kategorien: