Polirmaschine

[274] Polirmaschine, 1) Maschine, durch welche das Poliren verschiedener Gegenstände, bes. Stahlwaaren, Spiegel, Marmorplatten etc., mittelst einer drehenden Bewegung bewirkt u. erleichtert wird. Für Stahlwaaren ist die Einrichtung derselben wie bei den Schleifmühlen, da das Poliren nur die Vollendung des Schleifens ist; es werden dazu 1 Zoll bis 3 Fuß im Durchmesser haltende, in der Minute 300–500 Umdrehungen machende, hölzerne,[274] mit Leder überzogene Scheiben (Polirscheiben) benutzt; ebenso bei Spiegeln, wo das Poliren durch Anwendung des feinsten Schmirgels bewirkt wird (vgl. Spiegelfabrik). Bei Marmorplatten ist die Einrichtung gewöhnlich so, daß zwei Platten sich gegenseitig poliren, in dem Anfangs seiner Sand u. Wasser, später Schmirgel dazwischen gebracht wird. Die untere Platte liegt fest, die obere ist in einen Kasten od. Ring gespannt u. bewegt sich entweder kreisförmig od. die Bewegung wird durch eine Ziehstange geleitet u. ist dann flach oval. Auch können mehre Platten neben einander befestigt werden. Kleinere P-n werden mit der Hand od. mit dem Fuße getreten, größere durch ein Wasserrad od. eine Dampfmaschine in Bewegung gesetzt u. heißen Polirmühlen, bes. in Gewehrfabriken angewendet; 2) (Bürstenmaschine), eine ähnliche Maschine zum Poliren der Stahlwaaren, ein mit einer Kurbel gedrehtes Schwungrad; ein Riemen um die Stirn dieses Rades geht zugleich um eine hölzerne Rolle u. setzt diese in Bewegung; an der Spindel dieser Rolle sind Bürsten, in Gestalt eines kleinen Stirnrades befestigt, an welche man Stahlwaaren nur zu halten braucht, um sie zu poliren; durch drei Bürsten wird die Politur vollendet, wovon die erste mit Öl u. Schmirgel, die zweite mit Öl u. spanischer Kreide, die dritte mit Essig u. spanischer Kreide bestrichen sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 274-275.
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