Regĭae leges

[930] Regĭae leges, die ältesten, angeblich von den Königen gegebenen Gesetze der Römer, auf welche bes. religiöse Einrichtungen zurückgeführt worden zu sein scheinen; es ist ungewiß, ob hierbei wirkliche gesetzliche Erlasse od. nur gewohnheitsrechtliche Normen, welche man blos des höheren Ansehens halber mit dem Namen der alten Könige in Verbindung brachte, zu Grunde gelegen haben. Eine Sammlung dieser Gesetze soll zur Zeit des letzten Königs Tarquinius Superbus ein Pontifex Papirius veranstaltet haben, welche unter dem Namen Jus civile Papirianum erwähnt wird, u. über welche zur Zeit Ticero's Granius Flaccus eine Schrift: De jure Papiriano schrieb. Beide Werke sind verloren. In der späteren Kaiserzeit wurde der Name Lex regia, nachdem er während der Republik gänzlich verpönt gewesen war, wieder für das Gesetz gebräuchlich, mit welchem jedem Kaiser das Imperium übertragen wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 930.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: