Antonĭae leges

[578] Antonĭae leges, Gesetzvorschläge des M. Antonius, von denen Cicero urtheilt, daß sie, als gewaltsam u. ohne Berücksichtigung der Auspicien durchgesetzt, vom Volke nicht brauchten gehalten zu werden. Sie betrafen die Bildung der 3. Decurie der Richter, die gänzliche Abschaffung der Dictatur, die Erlaubniß der Appellation an das Volk bei Verurtheilung von Staatsverbrechen etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 578.
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