Clodĭae leges

[213] Clodĭae leges, Gesetzvorschläge des Volkstribunen P. Clodius vom Jahre 58 v. Chr.: a) Lex frumentaria, s. u. Frumentariae leges; b) Lex de nota censoria, daß die Censoren nur einen vorher durch ihren gemeinschaftlichen Ausspruch Verurtheilten beim Verlesen der Senatorenverzeichnisse übergehen sollten; c) de collegiis, daß die vom Senat abgeschafften Collegia (Handwerkszünfte) wieder eingeführt, u. neue errichtet werden sollten; d) de obnuntiatione, daß Angurien an allen Dies fasti gegeben werden könnten (hierdurch wurde die Fusia lex aufgehoben); e) de vi, daß der, welcher einen Bürger indicta causa am Leben habe strafen lassen, ins Exil gehen müsse (gegen Cicero gerichtet; f) de libertinorum suffragiis, daß die Freigelassenen in die Tribus vertheilt u. mit den Freigeborenen gleiches Stimmrecht haben sollten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 213.
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