Tanzmusik

[243] Tanzmusik, 1) die Musik, welche zur Begleitung der Pantomime u. des Ballets dient u. dabei nächst der Bestimmung des Rhythmus auch zur Verdeutlichung der Handlung wesentlich beiträgt; 2) bes. die, nach welcher gesellschaftliche Tänze getanzt werden. Beliebte Tanzmusiken haben Strauß u. Lanner, so wie nächst den Franzosen die Böhmen, Österreicher, Ungarn, daselbst u. vorzüglich zeichnen sich die Zigeuner als Tanzmusiker aus. Der Charakter der T. ist nach den verschiedenen Arten der Tänze auch verschieden. So sind z.B. die Menuet u. Polonaise feierlich heiter u. verlangen grandiosen Vortrag; die Française u. Ecossaise heiter tändelnd etc. Die ältere T. war, wie noch jetzt u. in manchen Ländern, z.. Spanien, Schweden, Italien, mit Gesang verbunden (Singetanz).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 243.
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