Mittwochsbraut

D' Midicha- und d' Montabräut' habet nie koan rechte Freud'. (Oberösterreich.)

Es herrscht der Glaube, dass Ehen, die Montags und Mittwochs geschlossen werden, nicht glücklich seien. An vielen Orten halten Brautleute, von denen ein Theil verwitwet ist, an diesen Tagen Hochzeit. Mädchen, wurden und werden in der Regel nur noch au Dienstagen »z'samgöben« oder getraut. Ein Rest von Tagewählerei, wovon sich im Volksglauben noch reiche Spuren finden. Die Heiden wählten für ihre Unternehmungen die Tage aus; und da die Taufe nicht kräftig genug ist, allen Aberglauben, alle verkehrten Ansichten abzuwaschen, so ist auch sie ins Christenthum wie vieles andere übergegangen. Wenn ein Fremder am Montage zur Stubenthür hineinsieht, ohne ganz hineinzugehen, so folgt daraus, dass der Mann seine Frau schlägt. Wer am Grünen Donnerstag oder drei Freitage hintereinander fastet, der ist dasselbe Jahr vom Fieber frei, wer es hat, verliert es. Freitags soll man Kinder nicht baden, weil sie aus ihrer Ruhe kommen. Wenn Sonnabends der Wocken nicht abgesponnen wird, so wird aus dem Flachs und Werch kein gut Garn und bleicht sich nicht weiss. Am Mittwoch geborene Kälber sollen von der besten Art sein, dagegen soll man am Mittwoch kein Kalb anbinden, man soll an diesem Tage nicht ein- oder ausziehen u.s.w. Einige halten den Mittwoch, andere den Donnerstag, andere den Freitag zu Unternehmungen für unglücklich u.s.w. Eine Zusammenstellung des Aberglaubens im allgemeinen, wie des in Betreff der Tagewählerei, des Aberglaubens vor und bei der Geburt des Menschen, beim Gevatterstehen und beim Taufen, beim Sterben und Begrabenwerden u.s.w. findet sich in Braun, Bibliothek des Frohsinns, unter dem Titel: Deutsches Volksthum im Mittelalter, Sect. 4, Bdchn. 2, Nr. 40-45.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 687.
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