Das Pfeifer-Gericht

[236] Das Pfeifer-Gericht: so hieß diejenige Feierlichkeit, mit welcher die Städte Worms, Nürnberg und Bamberg zu Frankfurth a. M. jährlich [236] und zwar in der Herbstmesse, die Bestätigung ihrer Zoll- und andrer Freiheiten holen musten. Es geschah dies jedesmal unter Begleitung der besten Nürnberger Kunst-Pfeifer (daher auch der Name), indem die Deputirten jener Städte vor sitzendem Gericht erschienen und des heil. Röm. Reichs u. Stadt-Gerichts-Schultheis einen weißen hölzernen Becher, ein Pfund Pfeffer, einen weißen Biberhut, zwei weiße Handschuh und ein weißes Stäbchen überlieferten, und dabei ihre Zollfreiheit abfoderten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 236-237.
Lizenz:
Faksimiles:
236 | 237
Kategorien: