Samuel Freiherr von Pufendorff

[298] Samuel Freiherr von Pufendorff, einer der größten Philosophen des vorigen Jahrhunderts, 1631 zu Flöhe im Erzgebirge geboren, studirte Philosophie und Rechte, ward, nachdem er einige andere Stellen verwaltet hatte, zu Heidelberg 1661 Professor des Natur-und Völkerrechts (der erste in ganz Deutschland, dieser bisher fast ganz unbekannten Wissenschaften), dann Professor auf der Universität Lunden in Schonen, und nachher Rath und Historiograph des Königs von Schweden. Endlich bekam er von dem Churfürsten von Brandenburg die Wurde eines Freiherrn und Historiographen, und starb in dessen Diensten 1694, nachdem er wegen der Aufklärung, die er verbreitete, beständig mit feindseligen Obscuranten gelehrte Streitigkeiten hatte führen müssen. Er ist in doppelter Rücksicht, nemlich als Aufklärer im Natur- und Völkerrecht, und als Verbesserer des deutschen Staatsrechts merkwürdig. Letzteres ward er durch ein lateinisches, unter dem angenommenen Namen Severinus von Monzambano sehr freimüthig und vortreflich geschriebenes [298] Werk, über den Zustand des deutschen Reichs, in Briefen – die erste Schrift, worin die Fehler der deutschen Reichsverfassung gründlich entwickelt wurden, und die daher außerordentliche Sensation erregte. Das Natur- und Völkerrecht aber, das kaum von Grotius und Hobbes einigermaßen bekannt gemacht worden war, reinigte er von vielen Fehlern, und brachte es in ein besseres System, welches noch jetzt den Verfasser desselben unsterblich macht, obgleich die Neueren ungleich weiter vorgerückt sind; und sein Natur- und Völkerrecht, besonders aber der Auszug daraus, von der Pflicht des Menschen und des Bürgers (beide lateinisch geschrieben) werden noch immer sehr geschätzt.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 298-299.
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