Archiv

[111] Archiv nennt man den Ort, wo Documente und wichtige Urkunden aufbewahrt werden. Jede öffentliche Behörde pflegt ein solches Archiv zu haben, wo alle diejenigen Schriften niedergelegt und aufbewahrt werden, welche von der Behörde selbst aufgenommen oder ihr überreicht wurden und es haben die daselbst aufbewahrten Urkunden, welche man archivalische nennt, bei Processen eine größere Beweiskraft, als andere. Oft pflegt man aber auch die Gesammtheit der Urkunden selbst das Archiv zu nennen. Wegen der Wichtigkeit der in Staats-, Landes- und andern größern Archiven niedergelegten Urkunden ist bei denselben in der Regel ein besonderer Beamte angestellt, Archivar genannt, welcher die Aufsicht zu führen und die nöthige Ordnung zu erhalten [111] hat. Da derselbe oft über Urkunden Auskunft zu geben und verwickelte Verhältnisse durch urkundliche Belege zu lösen not, so muß er in der Geschichte und vorzüglich in der Diplomatik oder Urkundenlehre sehr bewandert sein.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 111-112.
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