Mack von Leiberich

[5] Mack von Leiberich (Karl, Freih.), östr. Feldzeugmeister, geb. 1752 zu Neuslingen in Franken, begann seine militairische Laufbahn als Fourier im kais. Dienste. Talente und Auszeichnung, besonders im Türkenkriege unter dem General Loudon, erwarben ihm Beförderung und dieses Feldherrn dringende Empfehlung bei Kaiser Joseph II., welcher noch kurz vor seinem Tode (1790) M. zum Chef des Generalstabes der damals an der schles. Grenze versammelten Armee ernannte. Während der franz. Revolutionskriege leistete M. 1793 und 1794 unter dem Prinzen Josias von Koburg wichtige Dienste, als aber im Aug. der Prinz den Oberbefehl niederlegte, ging M. nach Böhmen. Später ward er bei der Rheinarmee angestellt und begab sich 1798 als Feldmarschall-Lieutenant nach Neapel, um auf König Ferdinand's Verlangen den Oberbefehl der Armee gegen die Franzosen zu führen. Die von M. anfänglich errungenen Vortheile gingen aber bald wieder durch die Pflichtvergessenheit der Truppen verloren, die M.'s vielgerühmten Feldzugsplan zu Schanden machte und ihn bewogen, am 10. Jan. 1799 gemeinschaftlich mit dem Prinzen Pignatelli, Vicekönig von Neapel, einen Waffenstillstand mit den Franzosen einzugehen. Darüber brach aber zu Neapel ein Aufstand der Lazzaroni aus, welche die Anführer der Verrätherei beschuldigten, einen Theil der Truppen entwaffneten und M. nöthigten, um ihrer Wuth zu entgehen, mit seinem Generalstabe sich den Franzosen kriegsgefangen zu ergeben. M. fand indessen 1800 Gelegenheit, aus Paris zu entweichen, commandirt hierauf 1804 die östr. Truppen in Tirol, Dalmatien und Italien, 1805 aber die Armee in Deutschland, die bis Ulm vorgedrungen war. In der Nähe am 14. und 15. Oct. geschlagen, wollte M. sich anfangs in dieser Stadt aufs Äußerste vertheidigen, ergab sich aber schon am 17. Oct. mit 26,000 M. kriegsgefangen, mit welcher unrühmlichen That seine militairische Wirksamkeit sich schloß. M. ward auf Ehrenwort entlassen, und bei seiner Rückkehr von einem östr. Kriegsgericht zum Tode verurtheilt, was der Kaiser aber in Cassation und zweijährige Festungsstrafe milderte. Auch von dieser ward M. zum Theil noch befreit und lebte seitdem auf seinem Gute bei St.-Pölten in Östreich unter der Ens, wo er auch 1828 starb, nachdem er 1819 durch Vermittelung des Erzherzogs Karl begnadigt und ihm die einem Feldmarschalllieutenant gebührende Pension, sowie die Erlaubniß ertheilt worden war, wieder bei Hofe zu erscheinen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 5.
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