Papiergeld

[401] Papiergeld (das) besteht aus vom Staate zu einem bestimmten Werthe in metallenem Gelde (s.d.) ausgegebenen Scheinen, Zetteln, Noten, Kassenanweisungen u.s.w., und wird von demselben, jedoch meist nach mehr oder weniger beschränkenden Bestimmungen, auch als Zahlung wieder angenommen. Von Privatleuten und Vereinen, wenn auch mit Bewilligung des Staates ausgegebene, baares Geld vertretende Papiere der Art sind nur dann eigentliches Papiergeld, wenn sie der Staat als gesetzliches Zahlmittel anerkennt, wie das z.B. mit den Noten der östr. Bank der Fall ist. Außerdem kann die Annahme von solchen die Stelle von baarem Gelde vertretenden Papieren von Jedermann abgelehnt werden, da sie an sich keinen Werth haben, sondern denselben als Schuldverschreibungen der Aussteller nur durch das größere oder geringere Vertrauen erhalten, welches in den Willen und die Fähigkeit des Schuldners gesetzt wird, seine Papiere jederzeit zum ursprünglich darauf ausgedrückten Werthe einzulösen. Dieser Gesichtspunkt bestimmt ebenfalls hauptsächlich den Werth des vom Staate in Umlauf gesetzten Papiergeldes gegen klingende Münze, der aber auch von andern Umständen bedingt wird. Zu diesen gehört namentlich, ob der Geldumlauf in einem Lande der Vermehrung durch Papiergeld bedarf oder nicht, sowie ob dasselbe mehr als eine Art Nothmünze anzusehen ist, welche das dem Staate mangelnde und von ihm nicht aufzubringende baare Geld ersetzen soll. In Friedenszeiten und bei einer geordneten Finanzverwaltung ist das Ausgeben von Papiergeld nicht blos ein leichter Weg für eine Regierung, einen Theil ihres Bedarfs an Geld ohne Zinsen anzuleihen, sondern es erwachsen daraus durch den geringen Umfang und die unbedeutende Schwere des Papiergeldes, bei sonst nicht ungünstigen Umständen, auch große Erleichterungen für den Geldumlauf und Verkehr überhaupt. Vermindert sich jedoch plötzlich das öffentliche Vertrauen zu der finanziellen Lage eines Staates, oder treten besondere Ereignisse, wie Krieg und Aufruhr ein welche den Credit plötzlich stören, so laufen die Inhaber von Papiergeld freilich große Gefahr, Verluste zu erleiden. Es nimmt nämlich dann Niemand Papiergeld, ohne durch einen Abzug an dessen ursprünglichem Werthe sich für den Nachtheil entschädigen zu lassen, den Umsatz in klingendes Geld vielleicht erst nach Jahren und auch dann wol noch nicht zum Nennwerthe bewirken zu können, weil möglichen Falles inzwischen der bedrängte Staat selbst eine Herabsetzung desselben verfügt. Bei sehr mislichen Verhältnissen sinkt daher Papiergeld unendlich im Werthe und während der franz. Revolution waren einmal 24 Francs in Silber so viel wie 11,500 Francs in damaligem franz. Papiergeld (Assignaten). Da Papiergeld leicht Beschädigungen ausgesetzt ist, so ist bei Annahme von solchem, welches gelitten hat, im Allgemeinen dahin zu sehen, daß Werthangabe, Nummer und etwa vorhandene Unterschriften noch lesbar sind, was zu der zu bewirkenden Austauschung gegen schadenfreies oder gegen Metallgeld bei den betreffenden Behörden oder Anstalten erfoderlich ist. In Deutschland hat Preußen jetzt 24 Mill. Papiergeld in Kassenanweisungen zu 1, 5, 50, 100 und 500 Thlr. verausgabt; Östreich hat Einlösungsscheine, gegen welche nach 1811 die damals bis zu 1060 Mill. Gldn. vorhandenen und auf 2/3 des Werthes herabgesetzten alten Bancozettel umgetauscht wurden, und Anticipationsscheine, von denen 1813 eine Summe von 45 Mill. Gldn. ausgegeben, seitdem aber bis nahe zur Hälfte vermindert worden und von denen der Gldn. fast 2/5 Conv. Gldn. werth ist; in Sachsen sind 21/2 Mill. Kassenbillets zu 2 und 1 Thlr., davon 1 Mill. im Werthe dem preuß. Courant, 21/2 Mill. dem Conv. -Gelde gleich im Umlaufe. Von außerdeutschen Staaten hat Rußland gegen 600 Mill. Papierrubel, deren einer etwa 7 Groschen oder 83/4 Silbergroschen werth ist und von denen 370 gleich 100 Silberrubel sind. In Dänemark gibt es 16 Mill. Reichsbancothaler, dem Silbergeld an Werth sehr nahe, in Schweden 30 Mill. Thlr. Papiergeld, deren einer ungefähr 8 gute oder 10 Silbergroschen ausmacht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 401.
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