Pranger

Pranger

[555] Pranger und Schandpfahl wird der erhöhte Platz an der Mauer eines Gebäudes oder der steinerne Pfeiler oder hölzerne Pfahl genannt, wo nach dazu erfolgter gerichtlicher Verurtheilung Verbrecher von Gerichtsdienern öffentlich zu ihrer Schande ausgestellt und während dieser Zeit mit einem Halseisen befestigt werden, auch wol eine Tafel mit der Angabe ihrer Verbrechen umgehangen bekommen.

In früherer Zeit gab es für diese jetzt meist zur Verschärfung anderweitiger Buße dienende Strafe der öffentlichen Ausstellung vielerlei Formen; so wurden z.B. Soldaten wegen Trunkenheit und geringer Vergehen dabei auf hölzerne Esel gesetzt; liederliche Dirnen wurden in Gitterkäfigen Aller Augen preisgegeben, betrügerische Bankrottirer auf Eseln in der Stadt herumgeführt. Verleumder erhielten die sogenannten Büttelsflaschen umgehangen, deren hier eine abgebildet ist und die von Stein, 30–100 Pfund schwer und verschieden geformt waren, namentlich auch die Form eines Kopfes mit einen Schlosse vor dem Munde hatten. Auch die türk. Sitte gehört hierher, nach welcher betrügerische Bäcker, die zu leichtes Brod verkaufen, an den Thüren ihrer Laden mit einem angenagelten Ohre zur Strafe ausgestellt werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 555.
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