Sigismund [2]

[192] Sigismund hießen die beiden letzten poln. Könige aus dem Hause der Jagellonen. Sigismund I. regierte von 1506–48 und war 1466 geboren. Klug, wohlwollend und kräftig war er bemüht, das Wohl seines Reiches zu heben, hatte aber während seiner Regierung mit Rußland, welchem sich ein empörerischer Magnat Lithauens, der Fürst Michael Glinski, anschloß, zu kämpfen, und war in der Wahl seiner zweiten Gattin, der ränkesüchtigen Bona Sforza von Mailand, wenig glücklich. Albrecht, der 1511 erwählte Hochmeister des deutschen Ordens, weigerte Polen den Lehnseid, sah sich aber genöthigt, nachzugeben, und empfing im Frieden zu Krakau 1525 für sich und seine Nachkommen das Herzogthum Preußen als Lehn von Polen. Masovien, dessen Herzoge 1526 ausstarben, fiel an Polen. Die Reformation breitete sich bei S.'s Milde und Duldsamkeit in Polen immer weiter aus. Gegen das Ende seines Lebens verlor S. immer mehr an Ansehen und Liebe bei seinen Unterthanen, weil seine Gemahlin Bona sich in die Regierungsangelegenheiten verderblich einzumischen wußte. S. starb zu Krakau 1548 und wurde daselbst begraben. – Ihm folgte sein einziger Sohn Sigismund II. August, welcher 1518 geboren, schon 1529 zum Könige erwählt, 1530 gekrönt worden war und 1544 die Regierung in Lithauen übernommen hatte. Mit Mühe entrang er sich dem Einflusse seiner Mutter Bona Sforza, welche sogar selbst die Stände gegen ihn aufregte, um seine mit Barbara [192] Radziwill eingegangene Ehe aufzulösen. Bona verließ endlich Polen 1555 und starb schon zwei Jahre darauf. Unter S. griff die Reformation noch weiter um sich, und der König selbst war ihr nicht abgeneigt, seit 1563 gewährte er allen Religionsparteien Duldung, und 1572 wurde auf dem Reichstage zu Warschau allgemeine Religionsfreiheit verkündet. Auf dem Reichstage zu Lublin, 1569, wurde Lithauen vollkommen mit Polen vereinigt, und auch Preußen, Volhynien, Podolien und die Ukraine demselben einverleibt. S. war ein kluger und thätiger Regent, aber geneigt zu Ausschweifungen; er starb, ohne Kinder zu hinterlassen, 1572.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 192-193.
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