Post

[441] Post (frz. poste, ital. posta, aus lat. posĭta, Standort), Staatsanstalt, die unter gesetzlicher Garantie im Interesse des Gemeinwohls die Beförderung von Briefen, Drucksachen (Zeitungen), Paketen, Geldern oder von Personen gegen Erhebung von Porto und andern Gebühren übernimmt. Die P. bestand zu Regierungszwecken schon im Altertum, so bei den Chinesen, den Persern, den Ägyptern. Das moderne Postwesen beginnt 1516 mit der Errichtung der ersten Briefpost (reitende Boten) von Wien nach Brüssel durch Franz von Taxis. 1615 ward Lamoral von Taxis zum Reichsgeneralpostmeister ernannt und ihm dieses Amt als erbliches Lehen übertragen. Die Taxissche Reichspost erhielt sich im südwestl. Deutschland teilweise bis 1866. Die Unordnungen auf den Postkursen hatten aber Brandenburg, Kursachsen, Österreich u.a. veranlaßt, besondere P. zu errichten. Wichtig wurde die vom Großen Kurfürsten begründete und von dessen Nachfolgern energisch geförderte P.; neben der Briefpost wurden Fahrposten errichtet, Postverträge mit andern Staaten abgeschlossen, Postordnungen erlassen; Nagler (1821) gründete das Landbrief-Bestellungsinstitut und die Schnellposten; 1850 wurden in den Provinzen die Oberpostdirektionen errichtet. Gleichzeitig entstand der Deutsch-Österr. Postverein, der vereinfachte Tarife und niedrige Portosätze brachte, nach dem Vorgang Großbritanniens, wo 1840 auf Veranlassung Rowland Hills ein einheitliches Briefporto von 1 Penny eingeführt worden war. Nach 1866 wurden 17 territorialen Postinstitute im Norddeutschen Bund in die Norddeutsche Bundespost (1. Jan. 1868) zusammengefaßt, die sich 1871 zur Deutschen Reichspost unter Leitung des Bundespräsidiums[441] (Preußen) erweiterte. Nur Bayern und Württemberg haben eigene Postverwaltungen behalten. Unter Generalpostmeister Stephan begann eine rege Entwicklung des Postwesens im Deutschen Reiche durch die Gesetzgebung, Verkehrserweiterungen und Erleichterungen (im Postverkehr durch einheitliche niedrige Portosätze u. dgl.), die sein Nachfolger Podbielski (seit 1897), bes. nach Aufhebung der Privat-P., noch weiter förderte. Es erfolgte 1876 die Vereinigung der Telegraphie mit der P. zu einem Ressort sowie eine großartige Tätigkeit in den internationalen Postbeziehungen, die 1874 zum »Allgemeinen Postvereinsvertrag« zu Bern und 1. Juni 1878 zum Weltpostverein (s.d.) mit einheitlichem Weltporto führte. (S. auch Postanstalten.) – Vgl. Dieckmann, »Postgeschichte deutscher Staaten« (1896); Brunner, »Entwicklung des bayr. Postwesens« (1900); Sieblist, »Die P. im Auslande« (1900); von Schweiger-Lerchenfeld, »Welt-P.« (1900); Crole, »Illustr. Geschichte der deutschen P.« (3. Aufl. 1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 441-442.
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