Hofstaat

[301] Hofstaat, die nächste Umgebung des Fürsten, die Personen, welche zum Glanze des Thrones gehören, das Personale der höhern und niedern Dienerschaft. Mehr zur Einfachheit sich neigend, haben die Fürsten unserer Zeit die Etiquette früherer Jahrhunderte verbannt und einen Hofstaat gewählt, der der Würde ihrer Stellung entspricht, ohne ihrem Ansehen Eintrag zu thun. Das Personale des Hofstaates hat mehrere Abtheilungen. Es gibt Oberhofmeister, Oberceremonienmeister, Oberhofmundschenken, Oberküchenmeister, Oberstjägermeister, Kammerherren, Kammerjunker, Jagdjunker, Pagen etc, niedern männlichen Dienerschaft nicht zu gedenken. – Der weibliche Hofstaat steht unter der Obersthofmeisterin. Es versteht sich von selbst, daß wer zum obern Hofstaate, der hoffähigen unmittelbaren Umgebung regierender Fürsten und Fürstinnen gehört, von altem und verdientem Adel sein muß. – Die Hofdamen, gewöhnlich Töchter der Proceres des Landes, bilden die Gesellschafterinnen der Fürstin. In Frankreich heißen sie Dames d'honneur und Dames de palais und die Oberste derselben Dame d'atour. (S. d. A. Dame) Hoffräuleins, auch Ehrenfräuleins genannt, stehen eine Stufe niedriger als die Hofdamen. An einigen Höfen trugen ehedem die Hofdamen auch vergoldete Schlüssel, wie die Kammerherren. – Die Kammerfrauen und Garderobieren sind den Hofdamen und Hoffräuleins untergeordnet. Bei der Toilette einer regierenden Fürstin fungiren in der Regel bloß adelige Hofdamen und Hoffräuleins. Die verschiedenen Arbeiten niederer Gattung sind auch Personen niederer Herkunft anvertraut, welche nur selten in unmittelbare Berührung mit der fürstlichen Person kommen und keineswegs hoffähig sind. So gibt es Silberwäscherinnen, Wäschmeisterinnen, Bettmeisterinnen etc. – Allen hoffähigen Personen ist ein eigenes Costüm vorgeschrieben und sie müssen, eben so wie die niedere Dienerschaft, trauern, wenn die[301] Fürstenfamilie beim Todesfalle eines fürstlichen Regentengliedes Hoftrauer anlegt. Da in mehreren Ländern Damenorden bestehen, so sind die Inhaberinnen derselben, wie es sich von selbst versteht, hoffähig. – Ueber die Hoffähigkeit gibt es je nach den verschiedenen Höfen verschiedene Regulative. In der Regel gehört adelige Herkunft oder sonst ein bedeutender Rang dazu. Der Hofstaat der Kaiserin von Oestreich u. a. besteht aus 1 Obersthofmeisterin, den Sternkreuzordensdamen mit 2 Assistentinnen und 855 Ordensdamen, den Damen du palais, worunter 34 Fürstinnen, 54 Geheimeräthinnen, 28 Geheimerathswitwen, 68 Kammerherrnsfrauen, 21 Kammerherrnswitwen, 2 Hofdamen, 14 Damen, die den großen und 18, die den kleinen Zutritt haben, 2 Kammerfrauen und 2 Kammerdienerinnen, ohne das männliche Dienstpersonal: den Obersthofmeister, Schatzmeister, Secretair, Hoffouriere, Kammerdiener etc. zu rechnen.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 5. [o.O.] 1835, S. 301-302.
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