Consul

[200] Consul, lat., in der röm. Republik die höchste ordentliche Staatsbehörde, der Zahl nach 2, jährlich gewählt, Anführer im Kriege, bis zur Einführung der Prätoren auch die obersten Richter; sie waren die Repräsentanten des Staats nach außen, die Präsidenten des Senats und der Centuriatcomitien, die höchste vollziehende Gewalt, die durch Senatsbeschluß in gefährlichen Lagen unumschränkt gemacht werden konnte, dann wurden sie aber für den Gebrauch derselben verantwortlich. Ihre Auszeichnung bestand in einem elfenbeinernen Stuhl (Sella curulis), elfenbeinernem Stabe, einer Toga mit Purpursaum und in einem Geleite von 12 Lictoren; auch zählte man die Jahre nach den C.n und trug deßwegen ihre Namen in die Jahrbücher ein (Fasti consulares). Nach ihrer Amtsverwaltung hießen sie C.aren; in späteren Zeiten erhielten sie auch die Verwaltung einer Provinz mit dem Namen Pro. C. Unter den Kaisern dauerte die Würde dem Namen nach fort, erlosch in Rom mit dem Untergange des weström. Reichs, im oström. 541 nach Chr. – Die franz. Republik bekam nach dem 18. Brumaire (10. Nov. 1799) 3 C.n, Bonaparte, Cambacères und Lebrun; Bonaparte vereinigte jedoch als erster, dann als lebenslänglicher C. alle Gewalt in sich und machte 1804 dem C.ate durch das Kaiserthum ein Ende.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 200.
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