Postwesen

[594] Postwesen. Posten sind öffentliche Anstalten zur Beförderung von Briefen, Personen und Packeten für einen bestimmten Preis, mit möglicher Schnelligkeit und Sicherheit. Posten für den ausschließlichen Gebrauch der Regierung gab es schon im Alterthume, z.B. im altpers. Reiche, im röm. seit Augustus; auch Karl d. Gr. richtete auf den Reichsstraßen Posten ein, die ab er wie die alten eigentlich Eilboten od. Couriere der Regierung waren. Im Interesse des Handels führten die Hansestädte im 13. Jahrh. einen regelmäßigen Botendienste in und im 15. Jahrh. ging die erste Fahrpost in Deutschland zwischen Nürnberg u. Hamburg. In Frankreich führte Ludwig XI. 1464 Poststationen auf allen Hauptstraßen ein, die Benutzung der Posten wurde jedoch erst 1524 Privatpersonen gestattet; in Deutschland errichtete 1516 Franz von Thurn und Taxis eine regelmäßige Verbindung zwischen Brüssel u. Wien (kaiserl. Post); 1545 erhielt Leonhard von Taxis von Kaiser Karl V. die Bestallung als niederländischer und Reichsoberpostmeister, Ferdinand I. bestätigte 1563 dem Hause Taxis dieses Amt u. Mathias I. verlieh es ihm 1615 als erbliches Mannslehen. Die Taxisʼschen Posten hatten aber immer mit Hindernissen zu kämpfen, indem die Reichsstände die Posten als Territorialgerechtsame ansprachen, die Taxisʼschen Posten nicht passiren lassen wollten, von denselben Portofreiheit für den Dienst der Territorialregierung verlangten od. concurrirende Posten errichteten. Der Reichsdeputationshauptschluß bestätigte das Taxisʼsche Privilegium, aber bis 1815 blieb Taxis dasselbe vorenthalten; die Bundesakte gab es ihm wieder zurück [594] und seitdem haben sich einzelne Regierungen mit ihm verglichen, andere ihm die Postverwaltung gänzlich übertragen, andere pachtweise. Gegenwärtig begreift der Taxisʼsche Postbezirk: die 3 Hessen, Nassau, Frankfurt a. M., Sachsen-Weimar, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen, die beiden Schwarzburg, die Fürstenthümer Reuß, beide Lippe, Lübeck. Bremen, Hamburg. Eigene Posten haben: Oesterreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, beide Mecklenburg, Oldenburg, Luxemburg, Braunschweig. Preuß. Posten haben: die Anhaltischen Herzogthümer, das oldenburg. Fürstenthum Birkenfeld, Waldeck, die sogen. schwarzburg. Unterherrschaften, das weimar. Amt Allstedt. Holstein, Lauenburg und das oldenburg. Fürstenthum Lübeck haben dän., Limburg niederländ. Postverwaltung. In neuester Zeit hat das deutsche P. eine ungeahnte Ausbildung erhalten, 1821 durch die Errichtung der Eilwagencurse, dann durch den Bau u. die Benutzung der Eisenbahnen, 1850 durch den deutsch-österr. Postverein, die Einführung der Freimarken, den österr.-ital. Postverein, durch Verträge mit fast allen europ. Staaten und Nordamerika. In Deutschland ist in der Regel nicht nur die Briefpost, sondern auch die Personen- und Güterpost Monopol des Staats; in der That ist derselbe auch viel eher im Stande für die nöthige Ordnung, Sicherheit, Ausdehnung und Gleichförmigkeit eines so wichtigen Verkehrsmittels zu sorgen, als irgend eine Gesellschaft von Privatpersonen. In Frankreich, Belgien und England, wo das P. gleichfalls sehr vervollkommnet ist, besorgen die Staatsposten bloß die Versendung von Briefen, Zeitungen und Geldpacketen, überlassen dagegen die Beförderung von Gütern und Personen an Privatgesellschaften, daher auch Bezirke, die keine Rentabilität versprechen, der Posten entbehren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 594-595.
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