Direktorĭum

[42] Direktorĭum (lat.), eine oder mehrere Personen (Ausschuß), denen durch Wahl oder höhere Bestimmung die Leitung eines Geschäfts, einer Anstalt, Gemeinschaft etc. übertragen ist, z. B. D. einer Kammer, eines Gerichtshofs. Geschichtlich merkwürdig ist das D. (Directoire) in Frankreich, eine auf die Verfassung vom 22. Sept. 1795 gegründete und 27. Okt. eingesetzte Behörde von fünf Mitgliedern, die bis zum 9. Nov. (18. Brumaire) 1799 die Oberherrschaft in Frankreich innehatte (s. Frankreich, Geschichte). Da nach der Schreckenszeit unter dieser Regierung eine verhältnismäßige Ruhe eintrat, begann die Pariser Gesellschaft sich auch wieder dem Putz und der Pflege der Tracht zu widmen, und es entstanden im Gegensatze zu den Sansculotten neue, elegantere Modetrachten, die aber bald zu den Übertreibungen des Incroyable (s. d. und Tafel »Kostüme III«, Fig. 12) und seines weiblichen Seitenstücks, der Merveilleuse (s. d.), ausarteten. – D. heißt auch das Programm für eine offizielle Feier oder einen sonstigen öffentlichen Akt und der von den katholischen Bischöfen für die Geistlichkeit alljährlich herausgegebene Kirchenkalender (Directorium divini officii).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 42.
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