Hausbesitzervereine

[883] Hausbesitzervereine (Grundbesitzervereine, Grundeigentümervereine, Vereine der Ansässigen, Bürgervereine) haben sich in den letzten Jahrzehnten in den größern Städten des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und der Schweiz gebildet und bezwecken die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und die Wahrung der Rechte der städtischen Grund- und Hausbesitzer. Im einzelnen erstreben die H. eine Entlastung des städtischen Grundbesitzes durch Beseitigung etwaiger Sonder- und Doppelbesteuerung, gemeinsame Vertretung ihrer Interessen in der Gemeinde und im Staat, Ausstellung von gemeinsamen Mietkontrakten, Vorkehrungen gegen Bauschwindel, Sicherstellung der Mitglieder gegen Schäden und Lasten, die aus dem Immobiliarbesitz sich ergeben können, insbes. gegen Haftpflicht durch Gründung von Haftpflichtvereinen und Abschlüsse mit Versicherungsgesellschaften; zahlreiche H. unterhalten eigne Vereinsbureaus und Auskunfts- und Vermittelungsstellen für Hypotheken- und Grundstücksverkehr. Der älteste derartige Verein ist der 1832 gegründete Grundeigentümerverein zu Hamburg. Die Mehrzahl der H. ist in der zweiten Hälfte der 1870er Jahre entstanden. Nachdem sich schon vorher kleinere Verbände gebildet hatten, trat 1879 der Zentralverband der Haus- und städtischen Grundbesitzervereine Deutschlands mit dem Sitz in Berlin ins Leben, der jährlich an wechselnden Orten einen Verbandstag abhält. Der Zentralverband umfaßt 1904: 219 Ortsvereine mit 115,178 Mitgliedern; die in diesem aufgenommenen Verbände sind der preußische (74 Vereine mit 45,388 Mitgliedern), der sächsische (72 Vereine), der bayrische und der braunschweigische Landesverband und folgende Provinzialverbände: der Berliner Bund (16 Vereine mit 13,478 Mitgliedern), der Bund schlesischer H., der schlesische, brandenburgische, pfälzische, schleswig-holsteinische, der rheinisch-westfälische, der thüringische, der oft- und der westpreußische Verband, der Verband Leipzig und Umgebung und der Verband im Zwickauer Kreis. Eine große Anzahl von Ortsvereinen (etwa 180) steht noch außerhalb des Zentralverbandes. Die Leitung des Zentralverbandes besorgt ein 15gliederiger Vorstand und ein Verbandsdirektor (zurzeit [1904] Baumeister Hartwig-Dresden). Verbandsorgan ist das in Berlin erscheinende »Monatsblatt des Zentralverbandes der städtischen Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands« und die »Deutsche Hausbesitzerzeitung« (Dresden). Außerdem geben viele Vereine eigne Zeitschriften heraus. Vgl. Strauß, Chronik des Zentralverbandes (M.-Gladbach 1889); »Schriften des Zentralverbandes« (hrsg. von Strauß, Leipz. 1890–94, Bd. 1–4; neue Folge, Berl. 1896 ff.); Frankenstein, Die Einrichtungen der deutschen H. (Berl. 1896); »Hausbesitzerkalender« (das., seit 1890, jetzt hrsg. von Bieber).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 883.
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