Hohlmaße

[465] Hohlmaße, Raummaße in Gestalt von Gefäßen, für die nicht allein der körperliche Inhalt des Raumes, sondern gewöhnlich auch die besondere Form der Wände vorgeschrieben ist, also bei Zylindern Höhe und Weite, bei abgestumpften Kegeln Höhe und obere wie untere Weite, bei Prismen Zahl und Gestalt der Seitenflächen etc. Je nach der zufälligen Entstehung und Verbreitung gewisser, zur Aufbewahrung und Messung von schüttbaren oder flüssigen Gegenständen passender Gefäße gab es in vielen Ländern für verschiedene Waren mehr oder minder zahlreiche H., die zuweilen in keiner einzigen Stufe übereinstimmten. Allmählich schritt man zur Vereinfachung, durchschlagend erst mittels des metrischen Systems. Unterschieden werden namentlich Flüssigkeits- und Trockenmaße (s. d.); jene erhielten öfters die Form von Fässern mit nicht genau vorher zu bestimmendem Inhalt, und bei diesen wurde die Größe des gemessenen Raumes teils durch die Art der Schüttung, teils durch Zugabe eines Haufens unsicher gemacht, weshalb die Wägung (s. Gewicht) den Vorzug verdiente.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 465.
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