Kapitän

[592] Kapitän (mittellat.Capitaneus, von caput, Haupt), Oberbefehlshaber und überhaupt Feldherr (in diesem Sinne noch jetzt in gehobener Sprache im Französischen gebräuchlich), seit dem 16. Jahrh. in Frankreich und später auch in Deutschland der Führer einer Kompanie, jetzt veraltet, soviel wie Hauptmann. In Spanien ist Generalkapitän der Titel des Militärgouverneurs einer Provinz. In der Handelsflotte der Führer eines Schiffes, der »Schiffer«. In der Kriegsmarine bis zum 17. Jahrh. der militärische Befehlshaber der Schiffe, unter dem der Schiffer oder Pilot die Navigierung ausführte. Jetzt bezeichnet K. bestimmte Rangklassen der Seeoffiziere, in Deutschland z. B. K. zur See, dem Obersten der Armee entsprechend, ferner Fregattenkapitän (Oberstleutnant), Korvettenkapitän (Major), Kapitänleutnant (Hauptmann). Österreich hat Linienschiffs-, Fregatten- und Korvettenkapitäne; England und Nordamerika: Captains u. Commanders; Frankreich: Capitaines de vaisseau und Capitaines de frégate; Italien: Capitani di vascello und Capitani di fregata; Spanien: Capitanes de navio und Capitanes di fregata; Rußland hat Kapitäne erster und zweiter Klasse. In Häfen haben häufig die sogen. Hafenmeister (s. d.) den Titel Hafenkapitän. Vgl. auch Kommodore.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 592.
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