Kriegssteuer

[679] Kriegssteuer, für Zwecke der Kriegführung ausgeschriebene, unter Umständen auch den feindlichen Untertanen auferlegte Steuer (s. Kontribution). So haben die Vereinigten Staaten neuerdings aus Anlaß des Krieges mit Spanien unterm 13. Juni 1898 ein Kriegssteuergesetz erlassen, durch das die Biersteuer verdoppelt, auch andre Steuern zur Deckung der Kriegskosten wesentlich erhöht wurden. Ein gleiches Verfahren hat England anläßlich des südafrikanischen Krieges angewandt (z. B. Erhöhung der Einkommensteuer, Einführung des Zuckerzolles) und neuerdings Japan durch Gesetze vom 31. März und 31. Dez. 1904 (Erhöhung der Grund-, Einkommen-, Zucker-, Getränke-, Börsen- etc. Steuern und einzelnen Zölle, Neueinführung von Scheck-, Fahrkartensteuern, Verbrauchssteuer auf Webwaren u. a.), um einen Teil der Kriegskosten zu bestreiten. Vgl. Hilsenbeck, Die Deckung der Kosten des Krieges in Südafrika (Stuttg. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 679.
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