Lex Miquel-Lasker

[495] Lex Miquel-Lasker, Bezeichnung für das Reichsgesetz vom 20. Dez. 1873, betreffend die Abänderung der Nummer 13 des Artikels 4 der Reichsverfassung, wodurch die Gesetzgebungskompetenz des Reiches auf das gesamte bürgerliche Recht ausgedehnt wurde. Seine Benennung hat das Reichsgesetz nach den Namen der beiden Abgeordneten, die es im Reichstag einbrachten. Erst nach dessen Annahme war das Reich zur Ausarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich zuständig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 495.
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