Maire

[135] Maire (franz., spr. mǟr', v. lat. major, »der Größere, Mächtigere«), in Frankreich der Vorstand einer Gemeinde, Bürgermeister; Mairie, Bürgermeisteramt, auch das Amtslokal und die Amtsdauer des Maires. Nach dem französischen Gemeindegesetz vom 5. April 1884 (loi sur l'organisation municipale) wird der M. von dem Gemeinderat (conseil municipal) aus dessen Mitte in geheimer Wahl mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Jede Gemeinde hat einen M., dem mindestens ein Beigeordneter (adjoint) zur Seite steht, der ebenfalls vom Munizipalrat gewählt wird. In größern Gemeinden ist eine Mehrzahl von Adjoints vorhanden. Es besteht kein kollegialer Magistrat als Verwaltungsbehörde; die Einrichtung ist vielmehr bureaukratisch; der M. ist der allein verantwortliche Gemeindebeamte und kann nur einzelne Funktionen auf Adjoints oder Munizipalräte übertragen. Die Wahlperiode für M. und Adjoints ist, wie für den Gemeinderat, eine vierjährige. M. und Adjoints verwalten ihr Amt als Ehrenamt, nur die durch besondere Aufträge erwachsenden Auslagen werden erstattet. Der M. verwaltet unter der Kontrolle und Mitwirkung des Munizipalrats und unter der Oberaufsicht der Staatsverwaltungsbehörde das Gemeindevermögen; er legt den Gemeindehaushaltsetat vor und steht an der Spitze der Finanzverwaltung der Gemeinde, er leitet die öffentlichen Arbeiten der Gemeinde, vertritt dieselbe vor Gericht und ist die ausführende Behörde für die Beschlüsse des Gemeinderats. Der M. ist aber auch zugleich Organ der Staatsverwaltung; er handhabt die Ortspolizei und besonders die Sicherheitspolizei; ihm liegt auch die Bekanntgabe und Ausführung der staatlichen Gesetze und Verordnungen ob. Als Organ der Staatsverwaltung ist der M. der höhern Staatsverwaltungsbehörde unterstellt. Der M. kann durch den Präfekten auf einen Monat, durch den Minister des Innern auf drei Monate suspendiert werden. Durch Dekret des Präsidenten der Republik kann er seines Amtes gänzlich entsetzt werden. Die Amtsauszeichnung des Maires ist die nationale Schärpe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 135.
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