Maîtres des requêtes

[139] Maîtres des requêtes (franz., spr. mǟtr' dä rökǟt', Requetenmeister), im französischen Staatsrat neben den eigentlichen Mitgliedern Berichterstatter zur Vorbereitung der Sachen. Die M., 30 an der Zahl, werden vom Präsidenten der Republik ernannt; sie müssen mindestens 27 Jahre alt sein. Sie halten Vortrag über die minder wichtigen Eingänge und haben in den Angelegenheiten, in denen sie vortragen, entscheidende, sonst aber, wie die dem Staatsrat zugeteilten Auditoren (Hilfsarbeiter), nur beratende Stimme. In Verwaltungsstreitsachen (contentieux et conflits de juridiction administrative) vertritt ein solcher Beamter gleichsam als Staatsanwalt die Regierung. Auch der Generalsekretär des Staatsrats hat Titel und Rang eines M. Das Institut der M. kam früher in der französischen Verwaltung in vielfacher Anwendung vor. Bei den Parlamenten (den obersten Gerichtshöfen) gab es besondere Requetenkammern,[139] die über die ihnen zugewiesenen Gesuche entschieden. M. hießen früher die Räte zweiter Klasse, die in der Ministerialinstanz über Bittschriften und Gesuche vorzutragen hatten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 139-140.
Lizenz:
Faksimiles:
139 | 140
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika