Trinkerasyle

[721] Trinkerasyle, Anstalten zur Aufnahme und Heilung von Trunksüchtigen. Nach dem Gesetz entmündigte Trinker können auch wider ihren Willen durch den Vormund in einem Trinkerasyl untergebracht[721] werden. Man nimmt aber auch freiwillig Eintretende auf, wenn sie sich ihrer freien Selbstbestimmung entäußern und sich verpflichten, 4–12 Monate im Asyl zu bleiben. In den Anstalten herrscht noch die unbeugsame Strenge eines Gefängnisses, aber auch nicht die nachsichtige Zucht einer Krankenanstalt. Dem Kranken wird der Alkohol sofort gänzlich entzogen, er genest körperlich und sodann seelisch und soll zum überzeugten Abstinenten erzogen werden. Denn die Durchführung gänzlicher Enthaltsamkeit von allen geistigen Getränken ist bei allen zur Trunksucht Neigenden nötig. Das erste Trinkerasyl wurde 1851 in Lintorf bei Duisburg für entlassene männliche Sträflinge errichtet; es erhielt 1879 eine Erweiterung durch ein Asyl für Trinker aus gebildeten Ständen. Seitdem sind mehr als 30 T., auch solche für Frauen, in Deutschland gegründet worden, sie stehen unter Leitung von Geistlichen und Ärzten. Vgl. Trunksucht und Forel, Die Errichtung von Trinkerasylen (Bremerh. 1892); Tilkowsky, Die Trinkerheilanstalten der Schweiz und Deutschlands (Wien 1893); Nonne (in Fürst und Windscheids »Handbuch der sozialen Medizin«, Bd. 4, Jena 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 721-722.
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