Trucksystem

[754] Trucksystem (spr. tröck-, v. engl. truck, »Tausch, Tauschhandel«), das Verfahren, Arbeiter, besonders Fabrikarbeiter, nicht in barem Geld, sondern in Naturalien, namentlich in Anweisungen auf einen vom Arbeitgeber gehaltenen Laden, abzulohnen. Vielfach von habsüchtigen Fabrikanten durch Forderung zu hoher Preise und Abgabe schlechter und unbegehrter Waren mißbraucht, wurde das T. schon früher in England heftig bekämpft und meist gesetzlich verboten. Das erste gegen das T. (im Tuchmachergewerbe) ankämpfende Gesetz wurde in England 1464 erlassen; dazu kam in den folgenden Jahrhunderten noch eine Reihe (etwa 16) weiterer Gesetze. Diese wurden durch das noch bestehende Gesetz von 1831 aufgehoben, das durch die Truck-Amendment Act vom 16. Sept. 1887 ergänzt und erweitert wurde. In Preußen geschah ein allgemeines Verbot 1847, in Sachsen 1849 und 1855, während im Bergbau und in der Textilindustrie schon im 16. Jahrh. Verbote vorkamen. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 115 ff.) und die Novelle vom 1. Juli 1891 verpflichten die Arbeitgeber, die Löhne ihrer Arbeiter bar auszuzahlen; sie dürfen denselben keine Waren kreditieren; zuwiderlaufende Verträge sind nichtig. In Belgien ist das T. durch Gesetz vom 16. Aug. 1887 verboten. Auch in Österreich muß nach der Gewerbeordnung (§ 78) der Gewerbsinhaber die Löhne in barem Geld auszahlen; die Auszahlung in Wirtshäusern und Schänken ist verboten. Nun gibt es freilich auch Fälle, in denen die Gewährung von Naturalien nicht zu umgehen und für den Arbeiter selbst vorteilhaft ist. Deshalb ist auch nach der deutschen Gewerbeordnung gestattet. den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der Anschaffungskosten, Wohnung und Landnutzung gegen die ortsüblichen Miet- und Pachtpreise, Feuerung, Beleuchtung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hilfe sowie Werkzeuge und Stoffe zu den von ihnen anzufertigenden Fabrikaten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu verabfolgen. Trotz des Verbotes soll das T. übrigens auch heute noch in Deutschland in der Hausindustrie vorkommen. In Rußland ist es in verschiedenen Formen noch sehr verbreitet. S. auch Cottagesystem und Arbeitslohn, S. 690.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 754.
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