Auflösung

[934] Auflösung, 1) (Solutio, Chem.), wird bewirkt, wenn 2 od. mehrere Körper mit eigenthümlicher chemischer Anziehung im aufgelösten od. geschmolzenen Zustande gegen einander so in Verhältnisse kommen, daß sie sich zu einer gleichartigen Masse durchdringen. A. auf nassem Wege geschieht, wenn einer od. alle Körper flüssig sind; A. auf trockenem Wege, wenn die Körper fest sind, u. durch Anwendung von Wärme, wodurch wenigstens einer davon flüssig wird. Sie ist gesättigt (sakurirt), wenn das Auflösungsmittel (Menstruum), d. h. der Körper, welcher den Zusammenhang des anderen (aufgelösten) überwindet (am gewöhnlichsten Wasser, Weingeist, Öle, Salze, Metalle etc.), genau so viel aufgelöst hat, als es aufzulösen vermag; dieses ist verschieden nach der Auflösungsfähigkeit eines jeden, aber auch nach dem Temperaturgrade. Der Betrag nimmt mit Vermehrung dieser zu. Ungeachtet der Sättigung mit einem bestimmten aufgelösten Körper wird doch gewöhnlich noch von anderen Stoffen ein Theil aufgenommen. Bewegung begünstigt die Schnelligkeit der A. Das Volumen des A-smittels nimmt durch die A. eines anderen Körpers nicht zu, wohl aber das specifische Gewicht. Ist das A-smittel durchsichtig, so muß es auch die vollkommene A. sein; ohne dieses ist es wenigstens theilweise eine Mischung; 2) (Pathol.), die nach übermäßiger Anstrengung durch Muskelerschlaffung bedingte Lösung der Glieder od. auch zur Bezeichnung des Todes gebraucht, sei es gleichbedeutend mit Fäulniß od. Lösung der Seele von dem Körper; 3) (Mus.), der Übergang aus einem dissonirenden in einen consonirenden Accord; 4) (Ästh.), so v.w. Katastrophe; 5) (Math.), A. einer Aufgabe, s. Aufgabe; A. einer Gleichung, s.d.; A. einer Zahl, s. u. Division.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 934.
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