Getriebe

[311] Getriebe, 1) die Sommerseite eines Berges, auch 2) eine flache Gegend; 3) (Bergb.), das Gerüst, womit eine Stelle in einem Baue, welche einzufallen droht, unterstützt wird; daher Getriebepfähle, dazu gebrauchte, spitzige Hölzer. G. anstecken, mit G. durch den Bruch gehen, eine Stelle mit Getrieben unterbauen; 4) bei Maschinen, welche von Rädern getrieben werden, eine Vorrichtung, in welche ein Rad eingreift, u. durch welche eine Welle bewegt wird, heißt auch Trieb u. Triebel. In Mühlen u. ähnlichen Werken bestehen die G. aus zwei hölzernen Scheiben, zwischen welchen Stäbe von hartem Holze (Getriebestöcke), befestigt sind u. heißt auch Laterne (Trilling). Sind die Getriebestöcke nicht zwischen zwei Scheiben, sondern in die Welle eingestämmt, so heißt dies ein Kumpf. In den Uhren ist das G. aus dem Ganzen u. wird bei größeren Uhren geschmiedet u. mit der Feile ausgearbeitet. Daher Getriebemaß (Getriebezirkel), ein feiner Federzirkel, mit welchem der Durchmesser des Getriebes, die Gleichheit der Triebstöcke u. das richtige Verhältniß derselben zu den Zähnen des Rades abgemessen wird. Auf dieselbe Art, wie bei den großen Uhren, ist auch das G. einer Wagenwinde. 5) Der ganze Bewegungsmechanismus einer Maschine.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 311.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: