Hetman

[346] Hetman, 1) (Ataman), Oberhaupt, Herzog der Kosacken; zuerst wurde den Donischen u. Ukrainischen Kosacken 1576 vom polnischen König Stephan Bathori das Recht gegeben, sich einen H. aus ihrer Mitte zu wählen, der aber von dem König bestätigt, mit seiner Würde belehnt u. durch Übergabe eines Stabes, der Fahne u. des Siegels eingesetzt wurde; seine Einkünfte bestanden in einem Theil der Krongüter u. Zölle. Nachdem unter russischer Herrschaft die alte Macht des H-s geblieben war, wurde nach Mazeppas Verrath 1708 von Peter dem Großen die Würde des H-s auf das Amt eines Gouverneurs herabgesetzt; später unter Katharina II. nach Pugatschews Aufstand der H. der Ukrainischen Kosacken ganz aufgehoben; die Donischen Kosacken haben noch einen H., doch war Platow der letzte, welcher seinen Sitz unter ihnen hatte, jetzt wird der H. aus den Generalen der regulären Kosacken gewählt u. ist von dem Kaiser ganz abhängig. 2) Früher in Polen der Name der Feldherren; Großhetman (Hetmanwielki), der Oberfeldherr des gesammten polnischen Heeres, unter ihm stand der Feldhetman (Hetman polny), dem der Schutz der Grenzen gegen die Tataren anvertraut war. Im Reichstag von 1702 wurde die Hetmanswürde aufgehoben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 346.
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