Mensur

[136] Mensur (v. lat.), 1) so v.w. Maß; 2) die gehörige Entfernung, in welcher die Füße u. Hände beim Tanzen von einander u. vom Körper gehalten werden müssen, auch 3) die Entfernung, in welcher sich die tanzenden Personen von einander halten müssen; 4) die Stelle, wo beide Klingen beim Stoßfechten einander berühren, s.u. Fechtkunst I. A); 5) der äußerste Raum auf dem Kampfplatz, auf welchen sich Duellanten bewegen, s.u. Duell I. A) b) bb); wer die M. zur Seite u. nach Innen überschreitet, der avancirt; wer die M. nach Außen überschreitet, ist geschaßt u. kommt in Verruf; daher M. als Studentenausdruck[136] gleichbedeutend mit Duell selbst: 6) das Ebenmaß in den Bewegungen eines Pferdes; 7) die eigenthümliche, geschwinde od. langsame Bewegung eines Tonstückes; 8) die eigenthümliche Dicke od. Größe der Orgelpfeifen nach Beschaffenheit der Register u. des Materials, z.B. Zinn od. Holz; man spricht daher von einer Prinzipal-, Flöten- u. Trompetenmensur, von Pfeifwerk von enger od. weiter M., daher auch Mensuriren, die Pfeife hinsichtlich der M einrichten; 9) beim Clavier u. bei andern Saiteninstrumenten die richtige Länge der Saiten vom Stimmstock bis zum Stege; davon hängt das sogenannte gute Stehen in der Stimmung ab; unrichtig mensurirte Instrumente halten die Stimmung nicht, od. die Saiten reißen; 10) Flüssigkeitsmaß. von Zinn, Steingut, Porzellan, meist mehre Unzen haltend, in denen die Räume, welche die einzelnen Unzen einnehmen, genau durch vorstehende Stifte, od. vertiefte Striche bezeichnet sind; 11) in der Bildhauerkunst das Maß, nach welchem die Theile des Modells auf dem Blocke mit Zirkel u. Bleiloth aufgetragen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 136-137.
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