Pulverproben

[691] Pulverproben, Maschinen, um die Kraft des Schießpulvers zu prüfen, indem man die Wirkung eines als gut anerkannten Normalpulvers zum Grunde legt u. damit die Wirkung des zu prüfenden Pulvers vergleicht. a) P. mit Federn (Pulvergradirmaschine), ein kleiner Mörser od. eine Pistole, deren Mündung durch einen genau passenden Deckel verschlossen ist; in dem Maße, wie letzter durch die Kraft des entzündeten Pulvers in die Höhe gestoßen wird, dreht sich ein damit verbundenes gezahntes Rad, welches durch eine Feder zurückgehalten wird. Die Zahl der Zähne, um welche sich das Rad bewegt hat, bestimmt die Stärke des Pulvers. b) P. mit Federn u. Gewichten. Ein kleiner Mörser, genau durch ein am Ende einer doppelten Zahnzange befindliches Gewicht verschlossen, welches sich zwischen zwei Säulen auf- u. niederbewegt, an deren Ende sich Federn befinden, welche durch Eingreifen in die Zahnstange das Zurückfallen des Gewichtes verhindern. Die Höhe, welche das Gewicht erreicht, sobald der Mörser abgeschossen wird, bestimmt die Stärke des Pulvers. e) Pendel- P. Ein ganz kleines Geschützrohr, welches in einem passenden Gerüste an einem Metallstabe als Pendel aufgehängt ist; derselbe bildet über die Schwingungsachse verlängert einen Zeiger, welcher an einem Gradbogen die Größe des Rückstoßes beim Abfeuern der P. anzeigt, woraus die Stärke des Pulvers erkannt wird. Hierher gehört auch der Ballistische Pendel, wo die Stärke des Pulvers aus der anfänglichen Geschwindigkeit der Kugel berechnet wird. d) Die hydrostatische P. besteht aus einem blechernen, unten mit Blei beschwerten Schwimmer, auf welchem eine mit einem Maßstab versehene blecherne Röhre senkrecht steht, deren anderes Ende ein kleines Mörserchen bildet. Dieses Instrument wird senkrecht in ein Gefäß mit Wasser eingesetzt, wo dann bei der Entzündung der Lastung des Mörserchen das sich durch den Maßstab bestimmende größere od. geringere Eintauchen des Schwimmers die Stärke des Pulvers angibt. e) Der Probemörser, s. Probirmörser. In jeder Artillerie finden Bestimmungen statt, welche Wurfweite brauchbares Pulver geben muß. Bei Pulverübernahmen geschehen drei bis fünf Wurf, u. das Mittel aus den erreichten Wurfweiten, im Vergleich mit jenen Bestimmungen, entscheidet über die Annahme desselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 691.
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