Rota [3]

[385] Rota (lat.), 1) das Rad; 2) das Rad am Altar der Katholischen Kirche, worin die Monstranz steht; 3) das Rad od. der Dreher an Klosterpforten, wodurch Effecten in das Kloster u. aus demselben geschafft werden; 4) der ähnliche Dreher in den Zimmern der Cardinäle im Conclave; 5) ein runder Kirchenmantel; 6) (Ruota romana), der oberste Appellationsgerichtshof in Rom zur Entscheidung kirchlicher Rechtsstreitigkeiten für alle katholischen Staaten. Von Johann XXII. 1326 begründet u. von Sixtus IV., Benedict XIV. u. Gregor XVI. geordnet, war derselbe für die gesammte Christenheit von großer Bedeutung; jetzt beschränkt sich jedoch seine Thätigkeit meist nur auf den Kirchenstaat. Das Plenum besteht aus 12 Richtern (Uditori romani), welche den verschiedenen Nationen angehören u. gewöhnlich Cardinäle sind. Einem Jeden ist ein Rechtsgelehrter als Gehülfe (Adjutante di studio) beigegeben. Sie versammeln sich wöchentlich Montags u. Freitags im Vatican unter dem Vorsitze des ältesten Richters, des Decans. Die R. theilt sich in zwei Abtheilungen od. Instanzen, von der zweiten als der höchsten ist noch eine Appellation an das Plenum statthaft. Die Entscheidungen werden jährlich durch den Druck veröffentlicht. Den Namen R. leiten Einige von den im Kreise sitzenden Richtern, Andere von dem in Form eines Rades ausgelegten Fußboden des Sitzungssaales ab. 7) (Musik), sonst so v.w. Fuge; 8) so v.w. Canon.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 385.
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