Sacrament

[738] Sacrament (v. lat. Sacramentum, s.d.), im kirchlichen Sprachgebrauch seit Tertullian die wichtigsten kirchlichen Ceremonien überhaupt u. namentlich geheimnißvolle od. symbolische Religionshandlungen, nachdem die Vulgata das Wort μυστήριον durch sacramentum übersetzt hatte. Bis zum 12. Jahrh. war die Zahl der S-e nicht bestimmt, u. die Kirchenlehrer weichen darin ganz von einander ab (z.B. Petrus Damianus hatte zwölf S-e). Die Zahl von sieben S-en, welche der Bischof Otto von Bamberg 1124 zuerst einführte, wurde bes. von Petrus Lombardus u. Thomas von Aquino vertheidigt u. von der Synode von Florenz 1439 anerkannt u. gegen die Waldenser, Wiklefiten u. Hussiten, wie in der Griechischen Kirche gegen die Armenier, Kopten etc. festgehalten. Doch unterschied schon Thomas von Aquino u. später das Tridentinum zwischen den S-en, welche wiederholt werden, u. denen, welche ein unvergängliches Merkmal Character indelebilis) haben u. nicht zu wiederholen sind (Taufe, Firmung u. Pristerweihe). Die [738] Reformatoren, welche anfangs auch die Absolution zu den S-en rechneten, beschränkten ihre Zahl sehr bald auf zwei, Taufe u. Abendmahl (S. des Altars) bezeichneten ein S. als eine von Gott vorgeschriebene u. von Jesu eingesetzte kirchliche Handlung, verbunden mit von Gott geordneten sichtbaren Zeichen u. mit der Verheißung der Gnade, u. erklärten sich unter scharfer Betonung dieser Kennzeichen gegen die andern fünf S-e der Katholischen Kirche, welche sie als kirchliche Gebräuche betrachteten. Die Reformirte Kirche sah in den S-en feierliche, von Christo eingesetzte Handlungen, welche Symbole wären; die Socinianer u. Arminianer christliche Ceremonien, welche als Kennzeichen dienten, daß Jemand ein Christ sei; die Quäker glauben, sie wären nur für die ersten Christen eingesetzt. Zur Administration der S-e rechnet die Protestantische Kirche die Darreichung der sichtbaren Materie, den Empfang derselben u. die Wiederholung der Einsetzungsworte. Die Wirkung der S-e knüpft sie an den Glauben. Vgl. Glöckler, Die S-e der christlichen Kirche, Frankf. 1832.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 738-739.
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