Schiene

[155] Schiene, 1) ein langer, schmaler, dünner Gegenstand; 2) so v.w. Schienbein; 3) so v.w. Speiche; 4) (Ferula), Stäbe von Holz, Pappe, Blech, Sohlenleder etc., durch die man mittels über sie angelegte Bänder bei Brüchen von Röhrenknochen letztere nach geschehener Einrichtung in der richtigen Lage festhält u. die Verschiebung der Bruchenden verhütet; 5) ein kleines flaches Bret, die Töpfe auf der äußeren u. inneren Seite damit zu ebenen; 6) (Flecht-S.), ganz dünne Stäbchen aus Haselnuß- od. Eschenholz, woraus die hölzernen Siebe geflochten od. andere Gewebe gefertigt werden; 7) die schmalen, flachen Streifen, in welche die Ruthen für die feinsten Korbmacherarbeiten gespalten werden; 8) Metallstab, welcher dazu gebraucht wird einen Gegenstand zu befestigen, od. mehre Stücken zu verbinden, daher Rad-, Achs-,Ofen-S. etc.; 9) so v.w. Beinschienen; 10) die eiserne Bahn, auf welcher die Räder der Eisenbahnwagen laufen (vgl. Eisenbahn I. A) b) cc); sie sind bei den Eisenbahnen in Bergwerken aus Flacheisen, für Locomotiv- u.a. Eisenbahnen haben sie verschiedenen Querschnitt, welcher sich theils nach der Art ihrer Befestigung auf den Schwellen, theils nach der Gestalt der Räder richtet; 11) beim Gärben des Stahls die zu einer Garbe vereinigten Stahlstäbe; 12) die beiden Reisen od. Rippen, welche die beiden Läufe eines Doppelgewehres oben u. unten verbinden; 13) (Weber), so v.w. Kettenruthe; 14) (Papierfabr.), die Messer an der Walze u. im Grundwerk des Holländers; 15) so v.w. Rahmeisen, s.u. Rahmen 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 155.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: