8. Der mutmaßliche Urheber der Wandlung der Präposition »in« in »von« in der Wiener Bundesakte 1814 zum Nachteil der Juden.

[601] Bekanntlich sind die Juden in den sogenannten vier freien Städten Deutschlands unwürdigen Behandlungen unterworfen worden, weil eine Präposition gegen sie geltend gemacht worden war. Dadurch sind die Juden in Hamburg vom Bürgerrechte ausgeschlossen, die von Frankfurt a.M. mittelalterlichen Beschränkungen lange unterworfen und die von Lübeck und Bremen gar vertrieben worden. Zu dem Beispiele von der Bedeutung einer Präposition in öffentlichen Verträgen dans la mer und à la mer sollte man auch das der Wandlung von »in« und »von« anführen. Der 101. Artikel der Bundesakte hatte ursprünglich die Fassung, daß die Verhältnisse der Juden künftig auf dem Bundestage geregelt werden sollten: »jedoch werden den Bekennern dieses (des jüdischen) Glaubens bis dahin die denselben ›in‹ den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten«. Das war von großer Wichtigkeit; denn die Franzosen hatten während ihrer Okkupation in Deutschland den Juden das unbedingte Vollbürgerrecht eingeräumt. Darum haben die Vertreter mehrerer deutscher Staaten gegen diesen Paragraphen remonstriert. Auf Antrag des Abgeordneten Schmidt von Bremen wurde bekanntlich statt in »von« gesetzt. Mit dieser Änderung muß eine Eskamotage vorgegangen sein. Es hat zwar gegenwärtig nur noch ein historisches Interesse zu ermitteln, wie und von wem dieser Betrug verübt wurde, da die Juden dieser Städte doch hinterher emanzipiert werden mußten, und die christlichen Bewohner derselben erfahren haben, was Vergewaltigung vermag. Aber eben im historischen Interesse muß der Ursprung aufgesucht werden. Klüber referiert in den Akten des Wiener Kongresses II, S. 502: »auf eine von Bremen vorgetragene Bemerkung ist als Grundsatz angenommen worden, daß die von Frankreich in der 32. Division in Hinsicht der Juden gemachten Abänderungen diesen kein jetzt verbindliches Recht verschaffen können«. Zur zehnten Sitzung der Schlußakte (S. 535) heißt es: ad articul. 16 der neuen Redaktion (die Juden betreffend) ist die Fassung beibehalten, daß am Schluß, statt in den Bundesstaaten, zu setzen von den Bundesstaaten, schon früher beliebt war«. In der Übersicht der diplomatischen Verhandlungen des Wiener Kongresses, wo Klüber im Kapitel über die Juden, anstatt objektiver Referent zu sein, sich als verbissener Ankläger derselben zeigt, bemerkt er (Seite 384 Note): »In einer früheren Sitzung hatte Schmidt von Bremen die Verwandlung des ›in‹ in ›von‹ vorgeschlagen, und Bayern und Sachsen [601] hatten seinen Antrag unterstützt, und die anderen hatten nichts dagegen eingewendet.«

Was soll das bedeuten: die anderen hätten nichts gegen diese verfängliche Fassung eingewendet? Soll Österreich und Preußen, d.h. Metternich und Hardenberg, darunter verstanden sein? Aber diese hatten anfangs keine Ahnung von dieser Änderung. Am 8. Juli fand diese Schlußberatung statt. Tags darauf schrieb Metternich an den Sachwalter der Juden, C. A. Buchholz, »daß bis zum Ausgange dieser Beratung (auf dem Bundestage), die den Israelitischen Gemeinden ›in‹ den verschiedenen Bundesstaaten bewilligten Freiheiten aufrecht erhalten werden sollen«. Metternich teilte es Buchholz eilig mit, damit er »diesen Umstand zur Beruhigung der Gemeinden mit der Versicherung bekannt mache, daß man auf dem Bundestage das Wohl der Israelitischen Gemeinden berücksichtigen und sich für die Erteilung der allgemeinen bürgerlichen Rechte für dieselben tätig zeigen wird«. (Dieses Schreiben ist öfter abgedruckt. Auch Sulamit Jahrg. IV, 2, S. 47.) Noch deutlicher sprach sich Hardenberg am 10. d.M. gegenüber dem Senat von Lübeck aus, der eine Rüge dafür bekam, daß er die Juden trakassierte. Hardenberg sagt in diesem Schreiben, daß der unter Frankreichs Herrschaft geschaffene Zustand in Norddeutschland zugunsten der Juden bis auf weiteres bestehen müsse: das sei der Wille des Kongresses in der Bundesakte. »Bei dem Inhalte des 16. Artikels der Bundesakte kann jetzt nur die Rede davon sein, daß den jüdischen Familien in den Hansestädten bis zu dem hierüber gefaßten Beschluß der Bundesversammlung der bürgerliche Zustand erhalten werde, der ihnen von der französischen Gesetzgebung, als mit der preußischen und mit den Grundsätzen einer vernünftigen Toleranz übereinstimmend, bewilligt ist.«

Die beiden Hauptvertreter Deutschlands hatten also kurz nach der endgültigen Formulierung der Bundesakte, speziell des Artikels 16, keine Ahnung davon, daß dieser Artikel zum Nachteil der Juden alteriert worden war. Sie waren der Überzeugung, daß die Fassung »in den Bundesstaaten« per majora angenommen worden sei. Sollten sie den jüdischen Anwalt und den Senat von Lübeck und Frankfurt getäuscht haben? Hinter ihrem Rücken muß demnach von einer anderen Seite mit dem Protokoll eine Fälschung vorgenommen worden sein, die wenig auffallende Änderung des »in« in »von«. Wie oben nach Klüber angegeben, ist dieser Umstand, die Änderung der Präposition, in den Protokollen nicht erwähnt worden, d.h. es hat keine Abstimmung darüber stattgefunden, sondern die den Juden nachteilige Fassung »von den Bundesstaaten« ist nur so unter der Hand in das Protokoll eingeschmuggelt worden. Wer hat die Protokolle des Kongresses und der Bundesakte geführt? Gentz. Er war beständiger Sekretär derselben. Er muß demnach die vom Bürgermeister Schmidt in Bremen vorgeschlagene Änderung in das Protokoll gebracht oder zugelassen haben. Das ist der Schlüssel zu diesem rätselhaften Punkte.


Fußnoten

1 Falsch gibt Kayserling an (a.a.O. S. 300), daß der Adressat der fünf Briefe Chanoch gewesen wäre.


2 Unrichtig bezieht Kayserling den Passus von Mendelssohn: »Mich hat es zu lachen gemacht« auf den Beginn der Animosität (S. 290). Der Brief, worin dieser Passus vorkommt, an R. Chanoch adressiert (ד"מר תורגא II, 23 b, ges. Schr. VI, 451) bezieht sich auf eine Approbation (המכסה), die Landau einem elenden Übersetzer des Pentateuchs gegeben hat [vgl. Halberstams Bemerkung zu S. 561, Anm. 1]. Mendelssohns Brief ist datiert vom Thammus 1785, also mehr als fünf Jahre später; vgl. ףסאמ, Jahrg. 1796, p. 142. In der Approbation ist bemerkt, Mendelssohn habe seine Übersetzung bereut.


3 Vgl. über Landaus Antipathie gegen eine Bibelübersetzung dessen talm. Kommentar ח"לצ zu תוכרב zum Passus ןויגהה ןמ םכינב וענמו [und ferner, wie Herr S. J. Halberstam anmerkt, dessen Approbation zu dem von Sal. Dubno projektierten Pentateuchkommentar, abgedruckt in H. Pollaks ינרג ןב, S. 44, woselbst er sagt: ינפ הליח ל"נה ק"קב ותספדה תלחתהב זאו ודחי הל ורבוח יכ ול יתינענ אלו המכסה ול ןתיל בתכמב רשא זעל שוריפ הרותהל ףריצ יכ לוחו שדוק איהה הספדהב אביש אוהה זעלל ןנישייח ונחנאו יזנכשא םוגרת ורבחמ וארק 'וכו הרות לוטבו םירבעה ידליל לושכמ ונממ. Landau scheint die Drucklegung von S. Dubnos Kommentar besonders gewünscht zu haben, um Mendelssohns Pentateuchausgabe zu verdrängen.]


4 [Daß die Kombination, der Glogauer Rabbiner habe zu Wesselys Gegnern gehört, unhaltbar ist, hat bereits Güdemann in der Monatsschrift für Gesch. u. Wissenschaft des Judentums (XIX, S. 480) nachgewiesen und Graetz selber (a.a.O. XX, S. 465 f.) zugegeben, vgl. oben S. 91. Für den dritten möchte ich den Dajjan R. Elia b. Schabtaï Chefez in Wilna (starb 1790) halten; vgl. Finn, הנמאנ הירק, S. 173].


5 Jost gibt irrtümlich an, der Verfasser sei Schwiegersohn des Bescht gewesen, er war Schwiegersohn des Jakob Joseph Kohen aus Polonoie, des chaßidäischen Predigers, des Verfassers von ףסוי בקעי תודלות und ןב ףסוי תרופ. [Der Verf. war vielmehr der Schwiegersohn des Schächters R. Alexander, der acht Jahre im Hause des Bescht רפוס war. Vgl. ט"שעב יחבש f. 4a., vgl. D. Cahana, im Jahrg. V, d. רחשה, S. 500, Anm. 3]. Es ist zuerst 1815 gedruckt. Das יחבש ist auch s.a. et l. (Lemberg) unter dem Titel םידיסח להק in einer andern Ordnung überarbeitet. Es enthält auch sagenhafte Nachrichten von späteren chaßidäischen Oberen.


6 [Hierzu bemerkt Herr Halberstam: Dieselbe Korrespondenz erschien bereits 1858 in Königsberg nach einer andern Handschrift unter dem Titel הדובעה ףרצמ, und dort ist der letzte Brief Josephs von Nemirow ganz verschieden von dem in הבר אחוכיו abgedruckten. Einen interessanten Passus daraus setze ich hierher: םג ריעזמ טעמ אצמנ לפאהו לפשה ונרודב רשא אוה 'בה תכהו הרותב םידימתמ םהש ןיעל הארנש ףאו... הרותה ישפותב םיאולט םידגבב השודקה הרותה תא ושיבלה לבא פ"עבש אוה הרותב ולמעו ותמגמ לכו... ןואגו האג שובל ונייה םיאלוטמו לבש יתשקבו... ויתוברו וירבח תא טינקהלו ותמכח תוארהל קר אלש ישפנ יח הרותה יספותב ו"ה גיעלמכ ארוקה יתוא ןתי םדוקמש אל םא ולאכ םירבד יפמ איצוהל זוע ישפנב יתבהרה תפומ םסרופמה קידצ יתמא ןואגהמ ןורחאה שורדב ז"כ יתיאר 'ס ארקנ שודקה רפסה רשא רעגרובמאה לאפר ר"רהומכ רודה ... ט"י ףדב ולאכ םידמולה לע רבדל ביחרהו קידצ רכז

In dieser Ausgabe findet sich zu Ende auch ein Schreiben des R. Salman Liadi an seine Gesinnungsgenossen in Wilna, welche ihn aufgefordert hatten, mit den Gegnern eine Disputation zu veranlassen, worauf er unter anderem erwidert:

'ינ דיסחה ןואגה לא ונכלהו יתעדוה תאזכ תישארמ הנה (Elia aus Wilna) ונילעמ ויתונולת ריסהלו ומע חכוותהל ותיבל ול ורבד רשאכו .םימעפ ונידעב תלדה רגסו 'וכו םש יתויהב םע חכוותהל אב םהלש םסרופמה ברה הז הנה וניבר ריעה ילודג החדו לארשי לע םולש היהי הזב הנה יאדווב חצוני רשאכו ה'תכ ול ךלהו ףלח דאמ וב ריצפהל וליחוה רשאכו .םייוחידב םתוא ונא תמאבו 'וכו ריעהמ וניתעיסנ םוי דע םש ההשו ריעה ןמ עסנו רומג טלחהב ולצא ןינעה טלחנ רבכ יכ תויהל תוכז ףכל והונד ילוא יכ ותעד לע התלע אלש ןכש לכו 'וכו םלועב קפס םוש ילב ךרדב קה"וזבש תוימשגה טישפהלו שירפהל 'וכו 'ה רבד םתא שי ימ אטיל תנידמב ןיא עמשנה יפלו 'וכו ונממ האלפנו הרתסנ הפב רמאלו דיסחה ןואגה תעד ינפמ ותעד לטבל ובבל םיריש המרגותכ תוקוחרה תונידמב םא יכ ו"ח הניכנ והופב ןיא אלמ ,תמאב יתצפח תאזבו .ןטקו לודג ןילופו זנכשא בורו אילטיאו וידימלתמ וניתנידמב עמשנה יפל רשא הנומאה ןינעב טרפבו 'ימודו םירמא יטוקל 'ס לע דיסחה ןואגה תסיפת איה תאז רשא 'ינימ יונפ רתא תילו ןימלע לכ אלממ 'יפ םהב שרופמ רשא אוהש רמאל הרומג תוסרוקיפא איה ודובכ יניעבו שממ וטושפכ בתכמ יפלו .שממ םינותחתו םילפש םירבדב שממ אצמנ 'תי ךרד םהל שי םירכזנה םירמאמ 'יפבו עודיה 'ם הז לע ותלעמ ןתי ימו .'וכו החגשה ונייה ודובכ ץראה לכ אלמו האלפנו הרתסנ לכ ונילעמ ריסהל וניטפשמ וינפל הכרעא והאצמאו יתעדי רשא הפירשה תודואו – .'וכו תויפוסוליפה ויתונעטו ויתונולת ה"הלצז טש"עבה ביר תא בירל םכל אל עודיה רפס ופרש ל"ז ם"במרה ה"ה ורודב השממ לודג ונל ימ 'כו םינדמ ררועלו 'וכו םיבר םימי ורבעו ופלח רשאכ ךא 'וכו וירפס ופרשו 'וכו היהי הכו 'וכו תמא השמ יכ לארשי לכ ועדיו ץראמ תמא חמצתו .ןמא ב"ב ונל

Über das kabbalistische System des Salman Liadi (der Chabads Graetz', S. 116) vgl. Isaak Misses תנפצ חנעפ II (Krakau 1863).]


7 Löbel (s.w.u. S. 568) p. 15 macht Elia Wilna selbst zum Verfasser, was wohl unrichtig ist.


8 [Hierzu bemerkt Herr Halberstam ferner: Löbels חוכיו ist auszüglich in Zweifels לארשי לע םולש II, 47-56 abgedruckt und wird das. S. 43 auch in einem Briefe angeführt. Löbel verfaßte ferner ein Schriftchen gegen die aufklärerische Richtung unter dem Titel: 'ס ר"רהומ ינרותה י"ע רבוח... הרז העד יפמ ליצהל... ןחוב ןבא קאדרוואנ ק"קד םירשימ דיגמ ביל הדוהי ר"רהומב לארשי ארגאו תודיסח תודמו מ"הקתו י"ע 'ס חמ"העב אטיל תנידמב ט"נקת פ"פ םירובח ראשו אדיפסהד. In der Vorrede sagt er: םנוע תא ולג יכ 'וכו קוח ילבל םהיפ ורעפו ואב בורקמ םישדח אל רשא ונימע ינבמ םישנא הזיאל תסחוימ תחא תרבחמ תספדהב .המהה םישנאה ימו ימ ערונ Sollte hier Friedländers Sendschreiben an Teller gemeint sein, welches unter dem Namen einiger jüdischer Hausväter erschienen ist? Weiter sagt er: םידומש ינוצר תצקמב םירפוכו תצקמכ םידומ תויעמשה תוצמב םירפוכו תוילכשה תוצמב םה. Und ferner: לכב םידומכ םמצע םישועש םידהיתמה םישדחח םיסרוקיפאה םיצור םניא התד תא ןכ יפ לע ףאו הלכ הרותה, endlich Bl. 14 b: תנווכ היה אלש םינעוטה םישדחה םיסרוקיפאה לע םנמא םדא ינב השעמ ינינעב ישונא ןימ ןקתל אלא רחבנה דמעמב לאה תא ושעש ירחאש אלא תיתואנ הרבחב דחי םדמעו םמויק ןוקתל 'וכו םיקוחה הלאב םנמז איצוהל םייקוח השעמב םדירטה לגעה. Vgl. damit Sendschreiben an Teller, von einigen Hausvätern jüdischer Religion, S. 28.]


9 סעצפאריזד, richtiger סעצואריזד, poln. Dziérawca, Pächter. Zwei Brüder hatten damals die Pacht der Radziwillschen Güter.

10 Die Chaßidäer gestehen selbst die Sucht ihrer Oberen Geld anzunehmen zu, ein Brief Eleasars ben Elimelech von Lisenzk שדוקה תרגא, als Anhang zu ךלמילא םעונ, p. 17b: יאנוש םיקידצה םא ,רמול הצרת םאו לכ םהל םינתונ ויה םא ףא ,םדא ינבמ ןוממ םיחקול עודמ עצב ?םויה Empörend naiv ist ihr Geständnis, daß der Zaddik Wein oder Branntwein trinken müsse, und daß es Verdienst sei, ihm solchen zu liefern (ן"רהמ יטוקל I, p. 42): לע ןיי ךסנמ ולאכ ןיי םימכח ידימלת לש םנורג אלממה לכ .חבזמה יבג


11 Die weiße Tracht war übrigens schon bei den sabbatianischen Chaßidäern üblich, vgl. Bd. X3, Noten S. 475. In dem Bannspruche von Brody über die Chaßidäer heißt es (das. I, 2, p. 3b): ,םרחב רזוג ןעמ טזיא םג איד קר .הלילח ט"יו תותבשב ןבל ידגבב ןהיג טיג רנייק לוז שע .'וכו םלוע ילודג וענעז שאוו םימסרופמ הכילטע


12 [Der Schluß ist nicht prägnant, da der Zeitraum, der zwischen dem Eintreffen R. Schneor Salmans bei R. Beer und der Abfassung des Buches vergangen ist, nicht in Anrechnung gebracht ist.]


13 [Über die näheren Umstände unmittelbar vor und nach seinem Tode vgl. den von Jellinek in s. סרטנוק ם"במרה, 2. Aufl. (Wien 1893), S. 37 bis 43 mitgeteilten Brief seines Sohnes R. Dob Berusch.]


14 [Vgl. ferner die Abhandlung L. Löwensteins über »Die Juden im Elsaß vor und während der Schreckensherrschaft« in den »Blättern für jüdische Geschichte und Literatur«, Beilage zum »Israelit«, 1899, Nr. 1 ff.]


15 [Vgl. über den Gegenstand ferner: L. Geiger, Gesch. d. Juden in Berlin II, S. 301-319 u. Ztschr. f.d. Gesch. d. Juden in Dtschl. III, S 94, sowie M. Freudenthal, die judenfeindliche Bewegung in Preußen am Anfang dieses Jahrhunderts (in Branns, Jahrbuch zur Belehrung und Unterhaltung, Jahrg. 1894), S. 15-54. Hiernach sind die Angaben der vorliegenden Note berichtigt und ergänzt.]


16 Die Einsicht in diese seltene Schrift verdanke ich der Gefälligkeit des königlichen Oberbibliothekars der Universitätsbibliothek zu Königsberg.


17 Molé, welcher diesen Bericht in judenfeindlichem Geiste ausgearbeitet hat, stammte bekanntlich halb von Juden ab. Er war Urenkel der Tochter des französischen Finanziers Samuel Barnard (Univers. Israél., Jahrg. 1864-65, p. 161).


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1900], Band 11.
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