Die Jācobs-Múschel , plur. die -n, eine zweyschalige Muschel mit einem scharnierförmigen Schlosse, Musculus Pecten L. welche wegen ihrer in die Länge gehenden Streifen oder Strahlen auch Kammmuschel, Strahlmuschel genannt wird. Sie hat den Nahmen von den Muscheln dieser Art ...
Die Jācobs-Narcisse , plur. die -n, in den Gärten, eine Art ausländischer Narcissen mit purpurfarbenen einfachen Blumen, welche in der Gestalt den weißen Lilien gleichen.
Der Jacobs-Stab , des -es, plur. die -Stäbe. 1) In der Römischen Kirche, ein Wanderstab, dergleichen die Jacobs-Brüder zu tragen pflegen, welcher lang ist, und oben zwey Knöpfe hat, welche in Gestalt eines Degengefäßes von einander stehen. 2) Figürlich ...
Die Jacobs-Straße , plur. die -n, bey einigen die Milchstraße am Himmel, S. Milchstraße.
Die Jacobs-Wiese , plur. die -n, in der Landwirthschaft einiger Gegenden, ein Nahme der einhauigen oder einmähdigen Wiesen, weil sie um das Fest Jacobi gehauen werden.
Die Jacobszwiebel , plur. die -n, S. Jacobs-Lauch.
Die Jāgd , plur. die -en, von dem Zeitworte jagen. 1. Die Handlung des Jagens oder Verfolgens; ohne Plural, außer zuweilen von mehrern Handlungen dieser Art. 1) In der weitesten Bedeutung, wo es außer dem zusammen gesetzten Nachjagd nur noch in ...
Das Jāgd-Regāl , des -es, plur. inus. die Jagdgerechtigkeit, als ein Regal betrachtet.
Das Jāgdamt , des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt, d.i. Bedienung, bey dem Jagdwesen eines Herren. 2) Ein Collegium mehrerer Personen, welches in Sachen, die zur Jagd gehören, erkennet und richtet.
Jāgdbar , -er, -ste, adj. et adv. was gejaget werden kann, doch nur in engerer Bedeutung, was mit Nutzen, oder den Regeln der Jägerey zu Folge gejaget werden kann. In diesem Verstande ist ein jagdbarer Hirsch bey den Jägern, ein Hirsch ...
Die Jāgdbarkeit , plur. inus. 1) Die Eigenschaft eines Thieres, da es jagdbar ist. 2) Bey einigen auch die Jagdgerechtigkeit.
Der Jāgdbauer , des -s, plur. die -n, ein Bauer, welcher bey einer angestellten Jagd zur Frohne allerley Dienste leisten muß; ein Jagdfröhner, die Jagdleute.
Der Jāgdbediente , des -n, plur. die -n, ein herrschaftlicher Bedienter in Jagdsachen, von dem Oberhof- oder Landjägermeister an bis zu dem Jagdlackeyen.
Die Jāgdbrücke , plur. die -n, eine mit einer hohen Säule versehene Brücke über einen Graben, damit man sie auf der Jagd von weiten erkennen könne.
Der Jāgddienst , des -es, plur. die -e. 1) S. Jagdfrohne. 2) Eine Bedienung bey dem Jagdwesen, besonders eine solche Bedienung geringerer Art.
Die Jāgdflinte , plur. die -n, eine leichte Flinte, so wie man sie zur Jagd gebraucht; zum Unterschiede von schwerern Arten.
Die Jāgdflur , plur. die -en, eine Flur, d.i. ein Bezirk Feldes, so fern auf demselben gejaget wird oder gejaget werden kann; ein Revier.
Die Jāgdfolge , plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit, dem Grund- oder Landesherren bey einer Jagd zu folgen, d.i. ihm dabey Dienste zu leisten; ingleichen das Recht, diese Dienste von seinen Unterthanen zu fordern. 2) Das Recht, ein angeschossenes oder flüchtiges ...
Die Jāgdfrohne , plur. die -n, Frohnen, oder Frohndienste, so fern sie dem Grundherren bey einer Jagd geleistet werden müssen; Jagddienste.
Der Jāgdfröhner , des -s, plur. ut nom. sing. der zu solchen Jagdfrohnen verbunden ist; der Jagdbauer.
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