Anastasianisches Gesetz

[484] Anastasianisches Gesetz (Lex Anastasiana), die vom oström. Kaiser Anastasius erlassene, von Justinian ergänzte Bestimmung, der zufolge der Käufer einer Forderung (Zessionar) vom Schuldner nicht mehr fordern darf, als er dem Verkäufer (Zedenten) dafür gezahlt hat. Sie sollte zu gunsten des Schuldners Mißbrauch des Zessionsrechts verhüten, verursachte aber viele Weitläufigkeiten und Schikanen zum Schaden des Verkehrs und wurde daher nach und nach in allen deutschen Rechtsgebieten abgeschafft, in den letzten durch das Bürgerliche Gesetzbuch.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 484.
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