Balduin von Luxemburg

[299] Balduin von Luxemburg, Erzbischof von Trier, geb. 1285, gest. 21. Jan. 1354 in Trier, Sohn des 1288 bei Woringen gefallenen Grafen Heinrich von Luxemburg, Bruder des Kaisers Heinrich VII., wurde, in Paris vorgebildet, 1307 Erzbischof von Trier. Er betrieb 1308 mit Erfolg die Wahl seines Bruders zum König und begleitete ihn nach Italien, wo er sich an den Verhandlungen und Kämpfen hervorragend beteiligte, war seit 1314 eine Hauptstütze Ludwigs des Bayern, zog sechsmal mit diesem vereint zu Felde und stellte bedeutende Hilfstruppen für die Entscheidungsschlacht bei Mühldorf 1322. Zur Belohnung erhielt er Reichsgut und rundete damit namentlich am Rhein das erzstiftische Territorium ab. In dem Streit Ludwigs mit dem Papst hielt er sich vorsichtig zurück, veröffentlichte aber die päpstlichen Bannbullen nicht; als er jedoch 1328 zum Erzbischof von Mainz erwählt wurde, der Papst aber einen andern Erzbischof ernannte, schloß sich B. eng an Ludwig an. Um sich mit dem Papst zu versöhnen, verzichtete er 1338 auf Mainz, beteiligte sich aber zugleich am Kurverein zu Rhens und an dessen Erklärung gegen päpstliche Übergriffe. Die widerrechtliche Verdrängung seines Großneffen Johann von Luxemburg aus Tirol entzweite ihn auch mit Kaiser Ludwig. B. betrieb nun mit Eifer die Absetzung Ludwigs und die Wahl König Karls von Böhmen, die auch 1346 erfolgte; für dessen allgemeine Anerkennung war er unermüdlich tätig. Das Territorium des Kurstaates Trier erweiterte er zu dem Umfang, den es bis zu seinem Untergang hatte. Vgl. Dominicus, Baldewin von Lützelburg (Kobl. 1863); Priesack, Die Reichspolitik des Erzbischofs B. von Trier 1314–1328 (Götting. 1899); Vogt, Die Reichspolitik des Erzbischofs B. von Trier 1328 bis 1334 (Gotha 1901). Wertvolle farbige Bilder aus den Jahren 1308–13, mit denen B. eine Urkundensammlung (Codex Balduini Trevirensis) schmücken ließ, wurden von Irmer (»Die Romfahrt Kaiser Heinrichs VII.«, Berl. 1881) herausgegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 299.
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