Bekk

[578] Bekk, Johann Baptist, bad. Minister, geb. 29. Okt. 1797 zu Triberg im Schwarzwald, gest. 22. März 1855 in Bruchsal, wurde 1822 Advokat zu Meersburg, 1832 Rat im Ministerium des Innern und 1837 Vizekanzler beim obersten Gerichtshof zu Mannheim. In der badischen Zweiten Kammer, der er seit 1831 angehörte, war B. eine Zeitlang Führer der Opposition und 1842 Kammerpräsident. Als der Ausfall der Wahlen im April 1846 die Regierung eine versöhnlichere Haltung annehmen ließ, wurde B. Staatsrat ohne Portefeuille und im Dezember d. I. Minister des Innern. Seine Verwaltung begann mit versöhnenden Maßregeln und freisinnigen Reformen. Doch wurde er infolge der badischen Mairevolution 8. Juni 1849 entlassen. Nach der Unterdrückung des Aufstandes ward er zum Mitgliede des Vollshauses in Erfurt und zum Mitgliede der badischen Kammer gewählt, die ihn 1850 zu ihrem Präsidenten ernannte. 1851 nahm er die Stelle eines Präsidenten des Hofgerichts in Bruchsal an. Er redigierte die »Annalen der badischen Gerichte« und schrieb: »Die großherzoglich badische Strafprozeßordnung« (Mannh. 1846–47); »Das großherzoglich badische Preßgesetz« (Karlsr. 1851); »Die Bewegung in Baden 1848–1849« (Mannh. 1850, Nachtrag 1851), eine Streitschrift gegen H. B. v. Andlaw-Birseck.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 578.
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