Gundling

[521] Gundling, 1) Nikolaus Hieronymus, Philosoph und Rechtsgelehrter, geb. 25. Febr. 1671 in Kirchen-Sittenbach bei Nürnberg, gest. 9. Dez. 1729, studierte Theologie, dann in Halle unter Thomasius die Rechte, wurde daselbst 1705 außerordentlicher, 1706 ordentlicher Professor der Philosophie und Geheimrat. Er verbreitete die naturrechtlichen Ansichten seines Lehrers und behandelte auch das deutsche Recht in mehr wissenschaftlicher Weise. Am bekanntesten ist seine »Historie der Gelahrtheit« (hrsg. von Hempel, Frankf. 1734–36, 5 Bde.; Fortsetzung, das. 1746) und »Gundlingiana«, 1.–45. Stück (Halle 1715–1732, 3 Bde.).

2) Jakob Paul, Freiherr von, Historiker, Bruder des vorigen, geb. 19. Aug. 1673 in Hersbruck bei Nürnberg, gest. 11. April 1731 in Potsdam, studierte, bereiste als Hofmeister zweier junger Adligen Holland und England, wurde 1705 Professor der Geschichte und Rechtswissenschaft an der Adelsakademie zu Berlin und nach deren Aufhebung 1713 mit dem Titel eines Hofrats Zeitungsreferent und Historiograph des Königs. Seine Stellung glich mehr der eines Hofnarren; als er 1717 entfloh, ward er zurückgebracht. Um den Gelehrtenstand zu verhöhnen, übertrug ihm[521] der König mehrere hohe Hof- und Staatsämter, ernannte ihn auch zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften und erhob ihn 1724 in den Freiherrenstand. G. wurde zu Bornstedt in einem Weinfaß begraben. Er schrieb: »Leben und Taten Friedrichs I.« (Halle 1715); »Auszug brandenburgischer Geschichten« (das. 1722) u. a. Vgl. »Leben und Taten J. P. Freiherrn v. Gundlings« (Berl. 1795).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 521-522.
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