Nahrungsmittelkontrolle

[395] Nahrungsmittelkontrolle, permanente chemische, eine Einrichtung, bei der sich der Fabrikant aus freiem Willen der ständigen Aussicht einer Untersuchungsstelle unterwirft und damit, bei gleichzeitiger Verwendung von Garantiemarken, dem Käufer die Unverfälschtheit, qualitätsmäßige Beschaffenheit und Reinheit seiner Erzeugnisse sichert. Durch diese Einrichtung schützt sich der Fabrikant gegen die Konkurrenz[395] verfälschter oder minderwertiger Produkte, die nicht schon durch das Ansehen bei dem Käufer Mißtrauen erwecken. Der Wiederverkäufer ist für den Verkauf der unter Kontrolle stehenden Artikel jeder Verantwortung enthoben, solange die Ware in Originalverpackung an die Käufer abgeliefert wird. Dem Konsumenten wird durch dieses System die Reinheit und richtige Beschaffenheit derjenigen Waren verbürgt, die von den unter Kontrolle stehenden Firmen auf den Markt gebracht werden, wozu ihm noch freisteht, die bezogene Ware jederzeit ohne Kosten einer Nachprüfung unterziehen zu lassen. Die »Garantiemarken« werden nur von dem Verband ausgegeben und auf den Flaschen, Gefäßen oder der Verpackung der kontrollierbaren Ware angebracht. Da erfahrungsgemäß infolge der schärfern Ausübung der N. die im In lande schwerer verkäuflichen verfälschten Waren ihren N'eg ins Ausland zu nehmen suchen, so ist eine ausgiebige Hintanhaltung von Lebensmittelverfälschungen von vornherein nur dann zu gewärtigen, wenn In- und Ausland in dieser Beziehung einheitlich vorgehen. Es ist daher eine Europäische Föderation der permanenten chemischen Kontrolle entstanden, der bisher Österreich, Frankreich, England und Holland beigetreten sind. Die Ziele dieses europäischen Bundes sind: 1) Zwischen den Kontrollen der einzelnen Länder einen ständigen Verkehr zu schaffen, um das System der permanenten chemischen Kontrolle möglichst zu popularisieren. 2) Internationale Methoden zum Nachweis der Fälschungen zu vereinbaren. 3) Den Kontrollfirmen die Möglichkeit zu bieten, in allen Ländern vorkommende Fälschungen oder Nachahmungen ihrer Produkte zu konstatieren. 4) Eine Zentralstelle zu schaffen, die alle Berichte sammelt, die sich auf Verfälschung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen beziehen, um dieselben allgemein bekannt zu machen und dadurch ihre Unterdrückung zu erleichtern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 395-396.
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